Weniger Lohn durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz?

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz, welches ab dem 01. Januar 2013 in Kraft tritt, soll zu einer Verbesserung der Versorgung von Demenz-Kranken führen und die private Pflegevorsorge fördern. Die Kritik an der neuesten Pflege-Reform ist heftig: Sie bezieht sich vor allem auf die Verschleppung der Definition eines Pflegebedürftigkeitsbegriffes, an der unzureichenden Finanzierung und daran, dass die stationäre Pflege leer ausgeht. Nun warnen Caritas und Diakonie vor der Gefahr von Lohnsenkungen durch die Neuregelung der „ortsüblichen Vergütung“ und der Zulassungen von Pflege-Einrichtungen.
Die Arbeitsrechtliche Kommission der katholischen Wohlfahrtsverbände befürchtet, dass durch die Reform die Pflege-Mindestlöhne zur Richtgröße für die Kostenverhandlungen der Vergütungssätze werden. Der Mindest-Stundenlohn beträgt seit diesem Januar 8,75€ in den alten  und 7,75€ in den neuen Bundesländern.

Neue Regelung der Zulassung für Pflege-Einrichtungen

Eine neue Regelung des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes sieht vor, dass ab 2013 auch Altenheime und ambulante Dienste eine Zulassung erhalten, die nur den Mindestlohn zahlen und nicht die ortsüblichen Löhne. Dadurch werde der Mindestlohn in der Pflege, quasi zum Normal-Lohn gemacht. Die Tarif-Löhne sind nicht im neuen Gesetz verankert. Dies setze, so die Befürchtung der katholischen Wohlfahrtsverbände, falsche Anreize. Pflege werde zu einem Mangelberuf. Der zunehmende Druck auf die Löhne und die steigende Arbeitsbelastung mache den Beruf des Altenpflegers nicht attraktiver. Durch das vergleichsweise hohe Lohn-Niveau der kirchlichen Einrichtungen befänden sich diese in eine existenzbedrohende Lage. Die Neuregelung verschaffe Einrichtungen Anreize, ihre Beschäftigten schlechter zu bezahlen als andere. Sie könnten Leistungen billiger anbieten und hätten damit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Einrichtungen, die ortsübliche Entgelte zahlen.

Kein Lohndumping in Zeiten des Fachkräftemangels

Auch wenn das Pflege-Neuausrichtungsgesetz stark nach Liberalisierung der Pflege-Löhne klingt – zu sinkenden Löhnen wird das neue Gesetz nicht führen. In Zeiten des Fachkräftemangels spielt der Pflege-Mindestlohn faktisch keine Rolle. Pflege-Einrichtungen müssen in der Regel durch Zulagen über Tarif deutlich mehr als den Mindestlohn zahlen, um Fachkräfte zu gewinnen. Die Gefahr der Neuregelung im Pflege-Neuausrichtungsgesetz liegt darin, dass die steigenden Personalkosten nicht mehr durch die Vergütungssätze finanziert werden können. Die Bundesregierung hat es versäumt, Betreiber und Dienstleister in der Pflege besser finanziell auszustatten. Grund dafür ist die nicht geklärte Finanzierung von steigenden Pflege-Kosten. Zwar fordern alle Parteien einen höhere Bezahlung in der Pflege, konkrete Konzepte oder realistische Maßnahmen konnte bisher niemand vorlegen.

Mehr Informationen zum Pflege-Neuausrichtungsgesetz auf Wohnen-im-Alter.de

 Quelle: Care Invest Nr. 14/15 2012 

Alexander Keller

Ehemaliger Chefredakteur vom Wohnen im Alter Magazin.

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