Seniorengerechte Mietwohnungen

Das Prinzip für eine seniorengerechte Mietwohnung baut auf zwei Grundsätzen auf: der Eigenverantwortlichkeit und dem Schutz der Gesundheit. Für beides müssen die baulichen Gegebenheiten und die technische Einrichtung die Voraussetzung bieten. Eigenverantwortlichkeit bedeutet für die Gestaltung der Wohnung, dass es einem älteren Menschen möglich sein muss, trotz Einschränkungen in der Gesundheit oder in den Wahrnehmungen, einen eigenen Haushalt führen zu können. Schutz der Gesundheit bedeutet, dass neben einer handhabbaren technischen Einrichtung auch ein Hilferufsystem vorhanden ist, das der Bewohner der Wohnung ohne Aufwand betätigen kann. Eine seniorengerechte Mietwohnung garantiert, dass ältere Menschen ihr Recht auf Selbstbestimmung möglichst lange in Anspruch nehmen können.

Barrierefreiheit – das Maß der Dinge

In der Beschreibung der typischen Bauweise hat sich der Begriff „Barrierefreiheit“ durchgesetzt. Er bedeutet allerdings ungehinderte Zugangsmöglichkeiten für jederart Menschen mit eingeschränkten Voraussetzungen, wie z.B. Behinderte, die noch längst nicht das Rentenalter erreicht haben.

Für die Barrierefreiheit einer Wohnung ist in der Norm DIN 18025 definiert. Zu den räumlichen Bedingungen zählt, dass es in der Wohnung und in deren Zugang keine Niveauunterschiede im Boden gibt, also Stufen oder kleine Schwellen nicht vorkommen. Dieses Prinzip reicht bis zur Bodengleichheit der Dusche und den Zugang zu Räumen, die der Wohnung angeschlossen sind, wie z.B. Abstellräume oder Gärten. Für eine seniorengerechte Mietwohnung in einer höheren Etage ist ein Fahrstuhl, der wenigstens eine Bodenfläche von 1,40m x 1,10 m hat, Pflicht.

Flure und Wege in den Häusern müssen eine Mindestbreite von 1,80 m aufweisen, damit zwei Rollstuhlfahrer in gegensätzlicher Bewegungsrichtung ungehindert passieren können. Auch Rückräume dürfen sich nicht unter 1,50 m in Tiefe und Breite verengen, damit ein Rollstuhlfahrer noch wenden kann. Das Mindestmaß der Türbreite beträgt 80 Zentimeter, wobei Haupteingangstüren noch 10 Zentimeter mehr in der Breite aufweisen sollen. Die lichte Höhe sämtlicher Türen darf 2,10 m nicht unterschreiten.

Ausreichende Beleuchtung muss in dem Maße sicher gestellt sein, dass auch mit geringerer Sehschärfe die räumlichen Bedingungen gut wahrgenommen werden können. Handläufe erleichtern die Bewegung im Raum, Haltegriffe in Funktionsräumen die Sicherheit. Der Blick durch Fenster oder über Brüstungen muss ab einer Höhe von 60 Zentimetern gewährleistet sein.
Zu den seniorengerechten technischen Einrichtungen zählen niedrige Arbeitshöhen und Bedienelemente, die auch aus dem Rollstuhl heraus erreichbar sind. Der angebotene Service für seniorengerechtes Wohnen beschränkt sich nicht nur auf die Wohnung selbst, sondern auch auf das Umfeld. Sämtliche Pflichten wie z.B. das Schneeräumen im Winter oder die Hausreinigung muss durch Auftragnehmer gesichert sein.

Autorin: Verena Stöhlein

Gastautor

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2 Antworten

  1. Kira N. sagt:

    Vielen Dank für diesen Beitrag über Seniorenwohnungen. Interessant, dass die Barrierefreiheit von Wohnungen in der Norm DIN 18025 festgehalten sind. Wir suchen gerade für meine Oma nach einer seniorengerechten Wohnung und werden bei den Besichtigungen erfragen, ob die DIN Norm eingehalten wurde.

  2. Gago sagt:

    Ich glaube RTL oder so haben mal Ostsee-Urlaub mit Türckei-Urlaub verglichen und dabei kam raus, dass der Urlaub in Deutschland fast genauso teuer ist.Aber Deutschland ist wirklich sehr schön zum Verreisen und die Standards sehr hoch. Stimmt.

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