Pflege-Pläne der SPD: Neuer Pflegebegriff und weniger Bürokratie

Ein neuer Pflegebedürftigkkeitsbegriff, die Flexibilisierung der Pflegeleistungen nach SGB XI und der Abbau der Bürokratie – das sind die „Eckpunkte für eine neue Pflege“ welche Professor Karl Lauterbach, im Kompetenzteam des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück zuständig für das Politikfeld Gesundheit,  am Montag “ vorgestellt hat. Weitere Forderungen sind ein Mindestpersonalschlüssel in Pflegeheimen, eine Offensive in der Ausbildung und Anwerbung von Pflegekräften, die Förderung des sozialen Wohnungsbaus und von Pflege-WGs, sowie mehr Arzneimittelsicherheit durch Verblisterung und verstärkte psychotherapeutische Betreuung von Pflegebedürftigen statt „systematischer Übertherapie“. 

Fünf Milliarden im Jahr für die Pflegebranchen

Die Reform der Pflege sei die große sozialpolitische Herausforderung der kommenden Jahrzehnte. Die Pflegebranche soll mit etwa fünf Milliarden Euro im Jahr unterstützt werden. Zum Nulltarif gebe es eine bessere Personalausstattung nicht, sagte Lauterbach. Die Partei arbeite derzeit an einem Plan zur Finanzierung ihrer Vorstellung. Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hatte bei der Vorstellung des SPD-Wahlprogramms bereits eine Erhöhung des Pflegebeitragssatzes um einen halben Prozentpunkt angedeutet, sollte die SPD nach den Wahlen Regierungsverantwortung übernehmen. Das wären etwa fünf Milliarden Euro im Jahr mehr für die Pflege.

Reform des Pflegeberufs

Zur Personalfrage in der Pflege meint Lauterbach: „Wir werden die Ausbildung der Pflegeberufe reformieren, um mehr Qualifikations- und Aufstiegsmöglichkeiten zu schaffen. Dazu wird die Pflegeausbildung modularisiert. Ebenso werden wir den Pflegeberufen bei gleichzeitig besserer Vergütung mehr Verantwortung durch arztentlastende Tätigkeiten ermöglichen. Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege werden wir die Finanzierung der dreijährigen Umschulung von Arbeitslosen zu Pflegefachkräften sicherstellen.“

Neuausrichtung der Pflegeversicherung

Die Reform der Pflege müsse daher mehr sein als eine Reform der Pflegeversicherung. Die altersgerechte Umgestaltung des Wohnumfelds gehöre ebenso dazu, wie Prävention, ein pflegesensibles Arbeitsumfeld und familienpolitische Leistungen für Angehörige sowie eine verstärkte geriatrische Orientierung der medizinischen Versorgung. Im Zentrum stünden die Neuausrichtung der Pflegeversicherung selbst, eine verbesserte Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und die Wiederbelebung der kommunalen Pflegepolitik im Quartier und im Dorf.

Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Lauterbach hat auch eine andere Vorstellung vom Pflegebedürftigkeitsbegriff als Bahrs Expertenbeirat. „Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird zu mehr Teilhabeorientierung in der Pflege führen. Nicht mehr nur wenige Verrichtungen sollen der Maßstab für die Bemessung der Pflegeleistungen sein, sondern die Einschränkung der Selbständigkeit und das Ziel, die verbliebenen Alltagskompetenzen zu erhalten und zu stärken. Diese neue Sichtweise führt zu mehr Gerechtigkeit und passgenaueren Leistungen, insbesondere für Demenzkranke. Um den Pflegebedürftigkeitsbegriff umzusetzen, werden wir die Leistungen des SGB XI flexibilisieren. Dabei wollen wir in Zukunft nicht nach bestimmten Wohn- und Versorgungsformen unterscheiden. Die Betroffenen sollen in möglichst großer Selbstbestimmung entscheiden können, ambulante und stationäre Sachleistungen bedarfsgerecht zu kombinieren.“

Quelle: CareInvest  vom 25.06.2013

Bildquelle: Deutscher Bundestag / D. Butzmann, F. Jaenicke, S.Knoell, B. Kraehahn

Alexander Keller

Ehemaliger Chefredakteur vom Wohnen im Alter Magazin.

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