Neue Pflegereform ab 2015: Teurere Pflegeversicherung und bessere Leistungen

Das Bundeskabinett hat eine neue Pflegereform beschlossen. Nun ist es Aufgabe des Bundestags und Bundesrats, sich mit dem Entwurf auseinanderzusetzen. Das neue Gesetz wird in zwei Stufen geteilt und soll ab 1. Januar 2015 gelten.

Pflegeversicherung wird teurer

Laut dem neuen Gesetz wird der Pflegeversicherungsbeitrag von 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,3 Prozent) ab dem 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte steigen. Weitere 0,2 Prozentpunkte sollen später dazukommen. Insgesamt sollen rund fünf Milliarden Euro für die Pflege zur Verfügung gestellt werden, was durch die höheren Pflegeversicherungsbeiträge maßgeblich gefördert wird.

Verbesserungen für Angehörige, Pflegebedürftige und Pfleger

Ziel der Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrages ist es, die Situation für Pflegebedürftige und Angehörige zu verbessern. Die Leistungen der Pflegekasse wurden seit langer Zeit nicht mehr angepasst. Ab 2015 sollen die Leistungen der Pflegekasse als Inflationsausgleich um 4 Prozent erhöht werden. Bei stationärer Pflege in der Pflegestufe I erhalten Heimbewohner künftig 1064 statt 1023 Euro pro Monat. In den Stufen II und III steigen die Leistungen auf 1330 und 1612 Euro statt bisher 1279 beziehungsweise 1550 Euro. Wer als Härtefall anerkannt ist, erhält 1995 statt 1918 Euro. In der ambulanten Pflege steigen die Sätze von 450 auf 468 Euro (Stufe I), von 1100 auf 1144 (Stufe II) und von 1550 auf 1612 Euro (Stufe III). Entsprechend erhöht sich das Pflegegeld für pflegende Angehörige oder Freunde auf 244, 458 und 728 Euro. Künftig wird die Höhe der Pflegeleistungen alle drei Jahre überprüft und gegebenenfalls an die Preisentwicklung angepasst. Die nächste Erhöhung erfolgt somit frühestens 2018.

Weitere Verbesserungen:

  • Pflegeangehörige können sich für eine Pflegezeit bis zu sechs Monaten von ihrem Arbeitgeber freistellen lassen
  • Bei der Pflegeorganisation bekommen Pflegeangehörige Recht auf zehn Tage Auszeit mit Lohnersatz, in Zukunft soll dies ähnlich wie Kinderkrankengeld organisiert werden
  • Die Zahl der Pflegekräfte in den Heimen soll deutlich erhöht werden
  • Die Ausbildung zu Alten- und Krankenpflegern soll vereinheitlicht werden
  • Eine Milliarde jährlich soll in einen Vorsorgefonds für die geburtenstarken Jahrgänge 1959 bis 1967 fließen

Keine Pflegestufen mehr – Fünf Pflegegrade ab 2017

Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen Pflegereform sollen mehr Menschen Geld aus der Pflegeversicherung bekommen. Die Reformstufe 2 findet vor allem bei Demenzkranken Anwendung. Für die Bestimmung von einer Pflegestufe war bisher nur der Zeitaufwand für die Pflege entscheidend. Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz wie Demenz haben deshalb oftmals keine Pflegestufe erhalten.

Mehr Informationen zum Thema Pflege-Finanzierung:

Die neuen Pflegegrade

Die alten Pflegestufen

 

Gastautor

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