Ratgeber gesetzliche Betreuung: So regen Sie eine Betreuung an

Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, für ein Familienmitglied oder sogar einen Nachbarn eine gesetzliche Betreuung anzuregen. Es kann aber auch sein, dass Sie selbst feststellen, dass Sie sich nicht mehr um Ihre Angelegenheiten kümmern können und einen rechtlichen Betreuer benötigen.
Jede Person kann eine Betreuung anregen oder beantragen. Ansprechpartner ist das für den Wohnort der betroffenen Person zuständige Betreuungsgericht, das eine Abteilung des Amtsgerichts ist.

Antrag oder Anregung

Wenn Sie selbst einen Betreuer benötigen, stellen Sie beim Gericht einen Antrag. Dazu können Sie entweder persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts vorsprechen oder Sie schreiben einen Brief. Wichtig ist, dass Sie möglichst ein Attest Ihres Hausarztes beifügen. In dem Attest muss eine Diagnose stehen, die den Betreuungsbedarf verursacht und die Einschätzung des Arztes, dass eine Betreuung erforderlich ist. Das Gericht wird dann prüfen, ob Ihre Erkrankung oder Behinderung so schwerwiegend ist, dass eine Betreuung erforderlich ist. Dazu wird zumeist ein so genannter Verfahrenspfleger bestellt, der als erstes Kontakt mit Ihnen aufnimmt.

Hinweis: Der Gesetzgeber sieht vor, dass bei der Auswahl des Betreuers die Wünsche des Betroffenen berücksichtigt werden müssen. Zudem sollen vorzugsweise Angehörige bzw. Menschen aus dem nahen Umfeld des Betroffenen als Betreuer eingesetzt werden.

Wenn Sie denken, dass eine andere Person eine gesetzliche Betreuung benötigt, dann können Sie keinen Antrag auf Betreuung stellen. Als so genannter „Dritter“ regen Sie die Betreuung an. In diesem Fall reicht es aus, dass Sie dem Betreuungsgericht mitteilen, warum Sie denken, dass jemand die Unterstützung eines Betreuers benötigt. Schildern Sie Ihren Eindruck dann möglichst genau, damit der Richter sich ein erstes Bild machen kann.
Auch in diesem Fall wird ein Verfahrenspfleger bestellt, der ermittelt, ob eine Betreuung erforderlich ist und wer möglicherweise dafür infrage kommt.

Hinweis: Sollten Sie nicht wissen, was genau eine gesetzliche Betreuung ist, erhalten Sie hier eine entsprechende Erklärung.

Heike Bohnes

Altenpflegerin, Diplom-Sozialarbeiterin, Pflegesachverständige, Pflegeberaterin nach § 7 a SGB XI und Eigentümerin von careKonzept Sachverständigenbüro für Pflege & Pflegeberatung. Spezialisiert auf die Beratung in den Bereichen Pflegestufen bzw. Pflegeeinstufung, Demenz, Pflegebedürftigkeit, Wohnungsanpassung, Hilfsmitteleinsatz und -versorgung, sowie Organisation der häuslichen und vollstationären Pflege.

3 Antworten

  1. Tyler Padleton sagt:

    Danke für diesen Beitrag darüber, wie man eine gesetzliche Betreuung anregt. Ich setze mich gerade generell mit der Betreuung für Senioren auseinander, da meine Großmutter Hilfe im Alltag benötigt. Guter Hinweis, dass der Gesetzgeber vorsieht, dass bei der Auswahl des Betreuers die Wünsche des Betroffenen berücksichtigt werden müssen.

  1. 7. November 2013

    […] Jeder von uns kann in die Situation kommen, dass er für einen Angehörigen, sich selbst oder vielleicht auch einen Nachbarn eine gesetzliche Betreuung beim Gericht anregen muss. Unter dem nachfolgenden Link erfahren Sie, wie Sie dabei am besten vorgehen: Ratgeber Betreuung […]

  2. 24. Januar 2014

    […] Sie eine Vollmacht des Versicherten haben, um für ihn den Widerspruch einlegen zu können oder der gesetzliche Betreuer […]

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