Kein Aprilscherz: MDK-Noten werden abgeschafft

Ende des Pflege-TÜV zum 01. Januar 2016

Laut Meldung von CareInvest wird der so genannte „Pflege-Tüv“ zum 1. Januar 2016 ausgesetzt. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Staatssekretär Karl-Josef Laumann hat jetzt eine Neukonzeption des Pflege-Transparenzverfahrens und der Pflegenoten vorgeschlagen. Er habe von Gesundheitsminister Gröhe den Auftrag erhalten, ein „aussagekräftigeres System für Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen zu erarbeiten“. Konsequenz: Die jetzigen Pflegenoten werden zum 1. Januar 2016 ausgesetzt. Laumann schlägt eine Neukonzeption in zwei Schritten vor: Zunächst werden die Pflegenoten durch eine gesetzliche Regelung zum 1. Januar 2016 ausgesetzt, „da sie keinen echten Qualitätsvergleich zwischen Einrichtungen ermöglichen“. Gleichzeitig wird als Übergangslösung gesetzlich geregelt, dass Kassen und Pflegeeinrichtungen die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen in der bisherigen Form weiterhin veröffentlichen. Die Gesamt- und Bereichsnoten auf der ersten Seite der Veröffentlichung werden jedoch entfernt. Stattdessen soll eine Kurzzusammenfassung des Prüfberichtes der Medizinischen Dienste veröffentlicht werden.

Pflegequalitätsausschuss soll neue Richtlinie beschießen

Schritt zwei beinhaltet die Neukonzeption des Pflege-TÜV und der Entscheidungsstrukturen. Laumann hierzu: „Die Bürgerinnen und Bürger brauchen messbare Kriterien, an denen sie die Qualität von Pflege und Betreuung festmachen und vergleichen können. Diese Kriterien müssen eine fundierte wissenschaftliche Grundlage haben und dürfen nicht interessengeleitet sein.“ Bislang sei dies nicht möglich gewesen, weil die entsprechenden Strukturen im Pflegebereich fehlten. Zum 1. Januar 2016 soll deshalb ein Pflegequalitätsausschuss errichtet werden, der ein „neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem für Pflegeeinrichtungen berät und als Richtlinie beschließt“. In diesem Ausschuss sollen neben den Einrichtungs- und Kostenträgern künftig auch die Verbände der Pflegebedürftigen und der Pflegeberufe gleichberechtigt mit Stimmrecht vertreten sein. Die kommunalen Spitzenverbände sowie der Spitzenverband der Medizinischen Dienste sind als ständige, beratende Mitglieder des Ausschusses vorgesehen. Vorgesehen ist außerdem, dass der Pflegequalitätsausschuss neben dem Pflege-TÜV weitere Aufgaben zur Qualitätssicherung der Pflege übernehmen kann, „um die Entscheidungsstrukturen der Selbstverwaltung weiter zu straffen und die Qualität der Pflege einheitlich zu verbessern“, beispielsweise zu Fragen der Qualität, zu Qualitätsprüfungsrichtlinien und zur Abstimmung zwischen Medizinischen Diensten und Heimaufsichten. Die gesetzliche Regelung soll in das Pflegestärkungsgesetz II aufgenommen werden, um den vorgestellten Zeitplan zu ermöglichen.

Krankenkassen begrüßen Abschaffung des Pflege-TÜVs

Die Pläne des Gesundheitsministeriums werden von den Krankenkassen begrüßt. Die Pläne der Bundesregierung zur Neuausrichtung des Pflege-TÜVs hält der AOK-Vorstandsvorsitzende, Jürgen Graalmann, für nachvollziehbar. „Sowohl die Überprüfung der Pflegequalität als auch die Darstellung der Ergebnisse müssen dringend in die Inspektion.“ Die breite Kritik an der derzeit geübten Praxis sei zweifelsohne berechtigt. Ein Notensystem, das nur „Einser“ vergibt, sei gescheitert, da für eine Orientierung nicht geeignet. „Was wir brauchen, ist ein intelligenter und gut vorbereiteter Neustart, der auf der Basis eines Verknüpfungsmodells – stärker als bisher – die Ergebnisqualität der Pflege misst und verständlich abbildet.“ Verbindliche Aussagen zur künftigen Pflegequalität seien im Vorschlag des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung leider nicht enthalten. Graalmann warnte aber davor, im Zuge einer Neuordnung hinter die erreichten Qualitätsstandards zurückzufallen. „Wenn man jetzt die Notenvergabe aussetzt und ein neues Bewertungssystem entwickelt, muss auf jeden Fall gewährleistet sein, dass die Informationen zur Struktur- und Prozessqualität einzelner Einrichtungen bis zu einem Relaunch weiterhin verfügbar bleiben und aktualisiert werden. Denn der Ratsuchende braucht Orientierungshilfen. Dies können beispielsweise Informationen zur Sturzprophylaxe oder Instrumente zur Risikoeinschätzung einer Einrichtung sein.“ Auch stünden die flächendeckenden Qualitätsprüfungen des MDK nicht zur Disposition. Allerdings sei eine Zusammenfassung der Prüfergebnisse keine große Hilfe. Besser sei es, die jetzigen Prüfergebnisse z.B. als prozentuale Erfüllung von bestehenden Mindestanforderungen darzustellen. Auch Pflegeverbände begrüßen den neuen Ansatz: Als „in jeder Hinsicht begrüßenswert“ bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute vorgestellte Initiative des Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Staatssekretär Laumann, den „Pflege-TÜV“ neu auszurichten. Auch nach Ansicht des Paritätischen seien die Pflegenoten, die derzeit vergeben werden, denkbar ungeeignet, um die Qualität von Pflegeeinrichtungen zu bewerten. Verbandsgeschäftsführer Werner Hesse: „Die Pflegenoten sind mehr Schein als Sein und gehören schon seit Jahren abgeschafft.“ Grundlage für die Benotung sei nicht die tatsächliche Pflegequalität, sondern lediglich die Pflegedokumentation. „Endlich hat ein Politiker den Mut, diesen Fehler einzugestehen und wirklich neue Wege zu gehen“, lobt Hesse.

Alexander Keller

Ehemaliger Chefredakteur vom Wohnen im Alter Magazin.

2 Antworten

  1. herz sagt:

    Ich hätte soooo viele Ideen, wie man die Qualität in Pflegeheimen verbessern könnte und zudem noch Geld sparen könnte. Zudem mit wenig Aufwand und ohne MDR Überprüfung. … nur bin ich eine kleine Altenpflegerin…. die werden leider nicht gefragt !!!!

  2. tusche sagt:

    Es hört sich für mich an, dass wieder Geld ausgegeben werden soll. Überall hin gegeben wird. Nur nicht zu den Alten und Kranken.
    Oder den Pflegekräften. Man gibt es lieber an Menschen die sowieso noch nie am Bett eines Dementen gestanden haben um ihm das Gesäß zu reinigen. Essen zu reinigen oder ihm zum 100. mal zu sagen das er in 1 Std das Mittagessen bekommt da er es nach 1 Minute vergessen hat.
    Jeder der diese Gesetze im Pflegequalitätsaussschuss ausarbeitet und beschließt, muss verpflichtet werden, nach meiner Meinung, im Altenheim zu arbeiten
    Um die Arbeitsweise im Altenheim zu erfahren.
    Als Praktikant für ca. 12 Wochen
    Dienst nach Dienstplan wie alle anderen auch im Dienst.
    Mit dem Personalschlüssel den sie selber vor gegen haben zu arbeiten.
    Mit ihren eigenen Vorgaben, danach sprechen wir

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