Wohnen für Hilfe – Jung und Alt unter einem Dach

Bereits die zehnte Wohnungsbesichtigung und immer noch keine Aussicht auf ein Dach über den Kopf? Für viele Studierende in Deutschland leider kein Ausnahmefall. Die Studentenwerke beliebter Universitätsstädte haben sogar Notunterkünfte in Turnhallen eingerichtet, um vorbereitet zu sein auf die Massen obdachloser Studierender. Der Wegfall der Wehrpflicht sowie die doppelten Abiturjahrgänge haben in den letzten Jahren die Zahl der Studienanfänger bundesweit beträchtlich ansteigen lassen und das bei sinkendem Wohnraumangebot. In immer mehr Städten Deutschlands ist aus dieser Not eine Tugend erwachsen und ein außergewöhnliches wie erfolgreiches Wohnmodell wurde auf den Weg gebracht: „Wohnen für Hilfe“.

Ein Modell, das gut ankommt

Das Prinzip dieses „Mietvertrages der etwas anderen Art“ ist schnell erklärt. Senioren, die über eine große Wohnung oder gar ein eigenes Haus verfügen, bieten den jungen Studierenden finanzierbaren Wohnraum an. Anstatt den monatlichen Mietpreis zu entrichten, unterstützen die Jüngeren die Älteren in Haus und Garten. Übernommen werden kleinere Aushilfstätigkeiten – wie beispielsweise der Einkauf, der Spaziergang mit dem Hund oder die Übernahme von Behördengängen. Die Art der Tätigkeiten wird individuell abgesprochen und vertraglich festgehalten. Als Faustregel gilt: Eine Stunde Hilfe entspricht einem Quadratmeter Wohnraum. Dementsprechend entfallen etwa 15 Arbeitsstunden im Monat auf den jungen Bewohner eines 15-Quadratmeter-Zimmers. In vielen Fällen verbleibt als einziger Kostenfaktor die Abrechnung von Wasser, Strom und Heizung. Im Regelfall werden alt und jung durch die Wohnungsbörsen jeweiliger Studentenwerke oder sozialer Einrichtungen zusammengebracht.

Eine Wohngemeinschaft der besonderen Art

Das Konzept „Wohnen für Hilfe“ bietet beiden Seiten viel mehr als nur eine alternative Wohnform. Gefördert wird der Austausch der Generationen durch das Prinzip der gegenseitigen Hilfe. Nicht selten überwiegen die wertvollen Erfahrungen des gemeinsamen Alltags die praktischen Vorteile. Der junge Mitbewohner vermittelt vielen älteren Menschen ein gewisses Maß an Sicherheit und Rückhalt, das Gefühl nicht allein zu sein. Natürlich kann das Zusammenleben von jung und alt unter einem Dach auch mit Schwierigkeiten verbunden sein. Deswegen ist es wichtig, sich im Vorfeld darüber klar zu werden, ob man selbst für solch eine Wohnform geeignet ist. Sobald diese Frage bejaht werden kann, steht der gemeinsamem Zeit nichts mehr im Wege. „Wohnen für Hilfe“ gibt es mittlerweile bundesweit in zahlreichen Universitätsstädten zu finden.

Mehr Informationen unter Wohnenfuerhilfe.info
Finden Sie Senioren-WGs und andere alternative Wohnformen auf Wohnen-im-Alter.de

Bildquelle: Studentenwerk-Saarland.de

Gastautor

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2 Antworten

  1. Karin sagt:

    Vor diesem Modell ist nur zu warnen.

    Rechtlich handelt es sich um einen Mietvertrag UND um einen Arbeitsvertrag. Mit allen daraus folgenden Rechten und Pflichten.

    Heißt für den Mietvertrag: Wohnraum gegen Mietzahlung.
    und für den Arbeitsvertrag: Arbeitsleistung gegen auszuzahlendes Entgelt plus Sozialabgaben und Steuern.

    Bei Ihrem Vorschlag ergibt sich aus den beiden Vertragsarten:

    Wohnraum gegen Arbeitsleistung
    UND Aufrechnung von fiktiver Mietzahlung gegen fiktives Entgelt, ABER: plus realer Soz.-abgaben und Lohnsteuer.

    D.h.: der Senior zahlt bei Ihrer Rechnung drauf, wenn er nicht die Abgaben fürs Arbeitsverhältnis berücksichtigt. Und da kommt er nicht drumherum.

    Was aber noch problematischer ist: wenn es nicht klappt mit dem Zusammenwohnen, dann müssen zwei Verträge gekündigt werden.
    Und was ist, wenn der „Junior“ seinerseits nur den Arbeitsvertrag kündigt, aber wohnen bleibt oder nicht „leisten“ kann, weil krank, oder keine Zeit.
    Was ist, wenn der Junior meint, das gemeinsame Kaffeetrinken oder der Spieleabend sei Arbeitsleistung, der Senior aber dies als freundschaftliches Miteinander betrachtet?

    Dem Arbeitnehmer steht Urlaub zu = während der Zeit wohnt er aber weiter = keine Arbeitsleistung, aber weiterhin Sozialabgaben, Steuerzahlung.

    Ist der Arbeitnehmer krank, tritt ggf. die Lohnfortzahlungspflicht ein.

    Wenn der Arbeitslohn 450 Euro übersteigt (beim derzeitigen Mindestlohn ist das je nach Wohnungsgröße schnell passiert), dann
    muss der Arbeitgeber auch noch Beiträge an die Berufsgenossenschaft entrichten.

    Fragen über Fragen und Probleme über Probleme, die gerade ein alter Mensch nicht mehr locker und gelassen stemmen kann.

    Bitte verführen Sie die Menschen nicht in solche unsinnigen Modelle,
    ohne die Rechtsfolgen und menschlichen Konsequenzen aufzuzeigen.

  2. Kolb sagt:

    Die Idee finde ich gut, aber wenn man ein Haus in einem kleinen Dorf 20 Km sÖ Münchens hat mit schlechter Verkehrsanbindung?

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