Neue gesetzlichen Vorgaben für Pflegeangebote
Seit ein paar Tagen (1.10.2009) gilt für alle Pflegeeinrichtungen, bei denen Wohnraum in Verbindung mit Betreuung und Pflege überlassen wird, das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz. Darin wird insbesondere die Informationspflicht der Anbieter im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung festgelegt. Ziel ist es, vor allem hilfebedürftigen und älteren Menschen mehr Transparenz einer oftmals schwierigen Lebenslage zu geben. Davon betroffen sind somit auch die Angebote des Betreuten Wohnen. Betreutes Wohnen ist nicht klar definiert. Eine DIN-Norm versucht hier Abhilfe zu schaffen.
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