Studie zu Datenschutz und Datensicherheit in der Pflege erschienen

Im Februar 2012 haben sich 295 Leitungskräfte stationärer Einrichtungen an einer Online-Befragung beteiligt, um den aktuellen Umsetzungsgrad zu Datenschutz und Datensicherheit in der Pflege und im Sozialwesen zu ermitteln. Dabei wurden die diversen gesetzlichen Anforderungen sowie der Schutz vor Datenverlust berücksichtigt. Nun liegt der 25-seitige Ergebnisbericht vor. Darin enthalten sind fundierte Zahlen und interessante Aspekten zu Themen wie der Nutzung elektronischer Pflegedokumentationssysteme, oder der Verbreitung von Telefonanlagen und Internet-Anschlüssen in stationären Pflegeeinrichtungen.

Auf der einen Seite ist die EDV-gestützte Dokumentation auf dem Vormarsch, auf der anderen Seite fehlen aber wichtige Mechanismen für einen zuverlässigen IT-Betrieb. So führt ein Drittel der Einrichtungen keine regelmäßige Kontrolle der Datensicherungsverfahren durch. In rund 25% der Häuser ist es bereits zu Datenverlusten gekommen, die in den meisten Fällen aber durch vorhandene Datensicherungsverfahren keine weiteren Folgen mit sich gebracht haben.

Ein weiteres Ergebnis der Studie ist, dass Einrichtungen neben Telefonen für Bewohner vermehrt auch Internet-Zugänge anbieten. Nach Auskunft der Befragten erfolgt dies jedoch meist ohne ausreichende Berücksichtigung der rechtlichen Lage zur Vorratsdatenspeicherung und dem Recht auf Informationsfreiheit. Hier sollten die jüngsten Urteile des Bundesgerichtshof und die veränderte EU-Rechtsprechung in der Praxis umgesetzt werden.

Ein sehr positives Ergebnis der Befragung ist, dass in rund 80% der Einrichtungen bereits ein Datenschutzbeauftragten ernannt wurde und damit diese Einrichtungen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Personenbezogene Daten in Medizin und Pflege gelten als besonders schutzwürdig und die Einhaltung der gängigen Vorschriften sollte daher auf der Tagesordnung für jede Einrichtung stehen. An der weiteren Umsetzung der Auflagen hapert es aber mitunter. So weiß beispielsweise nur ein Drittel der Führungskräfte von Pflegeeinrichtungen um die Existenz eines aktuellen Verfahrensverzeichnisses gemäß §4e BDSG. Im Bereich von Mitarbeiterschulungen und der Gestaltung von Heimverträgen wird der Datenschutz jedoch schon häufig berücksichtigt.

 

Gastautor

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Eine Antwort

  1. Brands Consulting sagt:

    Hallo und vielen herzlichen Dank für den Link zu dieser Studie. Sehr gespannt bin ich auf den Abgleich der Ergebnisse dieser Studie sowie den Vergleich mit den eigenen Erfahrungen im Bereich des Datenschutzes in der Branche.

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