Neuer Gesetzesentwurf zum Thema Sterbehilfe
Sind die Lücken im Entwurf noch zu groß?
Die Rechtslage um das Thema Sterbehilfe ist seit jeher umstritten und liefert immer wieder Stoff für zahlreiche Diskussionen. Nun sorgt ein neuer Gesetzesentwurf aus dem Bundesjustizministerium in Berlin erneut für Aufruhr. Dieser sieht vor, die „gewerbsmäßige Vermittlung zur Selbsttötung“ unter Strafe zu stellen. Die Tötung eines Menschen auf dessen Verlangen hin wird in Deutschland nach aktuellen Regelungen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Die Beihilfe zum Freitod allerdings bleibt straffrei. Viele Pflegekräfte kritisieren an dem Gesetzentwurf, dass sie in die Nähe von Sterbehelfern gerückt werden.
Mediziner können beispielsweise mit entsprechend vorliegender Patientenverfügung lebensverlängernde Maßnahmen einstellen oder auch Schmerzmittel verabreichen, die sich ungewollt vermindernd auf die Lebensspanne des Patienten auswirken. Dem soll nun Einhalt geboten werden. Der neue Entwurf sieht vor, für solche gewerbsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung ebenfalls eine Freiheitsstrafe zu veranlassen, und zwar in Höhe von bis zu drei Jahren.
Allerdings gibt es in dem Entwurf auch die ein oder andere Lücke: So soll aktive Sterbehilfe straffrei bleiben, wenn sie von Angehörigen oder auch von anderen nahestehenden Personen geleistet wird. Diese nahestehenden Personen können laut Regelung auch Pflegekräfte oder Ärzte sein, sofern diese mit dem betreuten Patienten eine persönliche Beziehung aufgebaut haben, die über das rein berufliche Verhältnis hinausgeht. In dieser Regelung sehen viele Politiker und auch Fachkräfte einen Freischein für die straffreie Durchführung von Sterbehilfe und hoffen daher auf eine Ablehnung des Entwurfs, der von vielen Seiten schlichtweg als inakzeptabel gewertet wird. Es ist die Rede von einem Türöffner zum Missbrauch und davon, dass behinderte und schwerkranke Menschen damit jeglichen Schutz vor denjenigen Personen verlieren, die sie in die Annahme von Sterbehilfe drängen möchten.
Wie sich das Ganze weiterentwickelt, bleibt abzuwarten. Zumindest sieht der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe vor, sich noch intensiver mit dem Thema zu befassen und das Ganze auch als Schwerpunkt auf die nächste Agenda zu setzen. Ob sich der Entwurf in seiner derzeitigen Form durchsetzen wird, muss sich also erst noch zeigen.
Quelle: Carekonkret Nr. 36/ 7.9.2012
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