Neue Pflege-Gesetze 2014: Mehr Transparenz in der Pflege?
Pflege-Neuausrichtungsgesetz:
Zum 01. Januar 2014 ist das von CDU/CSU und FDP 2012 verabschiedete Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) vollends in Kraft getreten. Ziel des PNG war es die Pflege-Leistungen für Demenzkranke zu verbessern und die private Pflege-Vorsorge zu fördern. Eine wirkliche Verbesserung für Demenzkranke war das PNG bisher aber nicht. Die letzte Regelung des PNG soll für mehr Transparenz bei der Auswahl eines Pflegeheims sorgen. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind seit dem 01. Januar verpflichtet, die Landesverbände der Pflegekassen darüber zu informieren, wie die ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Versorgung sowie die Arzneimittelversorgung in den Einrichtungen geregelt sind. Sie sollen insbesondere auf den Abschluss und den Inhalt von Kooperationsverträgen oder die Einbindung der Einrichtung in Ärztenetze sowie den Abschluss von Vereinbarungen mit Apotheken hinweisen. Die Pflegekassen sind verpflichtet, diese Informationen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Ob dies den Angehörigen bei der Auswahl eines Pflegeheims wirklich weiterhilft, scheint zweifelhaft. Angehörige bräuchten eher eine qualifizierte Beratung, als zu viele Informationen.
Überarbeitung der umstrittenen Pflegenoten
Für stationäre Einrichtung gelten ab den 01, Januar 2014 neue Kriterien für die Pflegenoten – den sogenannten Pflege-TÜV. Die Pflegenoten des MDK für Pflegeeinrichtungen sind äußerst umstritten, da es bisher zu einfach war mit verschiedenen Methoden eine gute Bewertung zu erhalten. So hatten in der Vergangenheit ein Großteil der Einrichtung die Noten 1 oder 2 bekommen (Mehr dazu erfahren Sie im Pflege-TÜV Märchen). Mit dem neuen Bewertungssystem soll dies nicht mehr möglich sein. Die Bewertungskriterien werden leicht entschlackt (von 82 auf 77) und die Werte für gute Noten, die erreicht werden müssen, erhöht. Das Kernproblem der MDK-Noten wurde bei dieser Überarbeitung aber nicht gelöst. Immer noch können schlechte Ergebnisse bei Kernkompetenzen der Pflege, durch eine gute Dokumentation oder weiche Kriterien ausgeglichen werden. Der Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes 15 Kernkriterien einzuführen, bei deren Nicht-Erfüllung direkt eine Abwertung erfolgt, wurde nicht umgesetzt.
Verordnung zur Berufserlaubnissen in den Heilberufen
Für Anerkennungsverfahren für ausländische Ärzte und Pflegekräfte verlaufen nun nach bundeseinheitlichen Vorgaben in den Approbations- und Ausbildungs- bzw. Prüfungsverordnungen der einzelnen Berufe. Insbesondere werden die Inhalte für durchzuführende Eignungs- oder Kenntnisprüfungen festgelegt. Hierbei wird besonderer Wert auf die Überprüfung der praktischen Kompetenzen gelegt, um die Qualität der Patientenversorgung sicherzustellen. Sprachtests sind nicht vorgeschrieben. Die Bundesländer müssen aber prüfen, ob Ausländer die für die Berufsausübung notwendigen Sprachkenntnisse haben.
Eine Antwort
[…] von CDU/CSU und FDP 2012 verabschiedete Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) zeigte zum 01. Januar 2014 Wirkung. Sein Ziel ist es, die Pflege-Leistungen für Demenzkranke zu […]