Pflege-Pläne der großen Koalition: Mehr Geld für die Pflege?
Neue Pflegereform?
Noch ist die große Koalition aus CDU/CSU und SPD nicht in trockenen Tüchern. Zwar wurde gestern ein Koalitionsvertrag beschlossen, über diesen dürfen die Mitglieder der SPD aber noch abstimmen. Was sind die Pläne der geplanten Großen Koalition für die Pflege? Die letzten vier Jahre der Koalition aus CDU/CSU und FDP waren für viele Experten enttäuschend, trotz dem groß angekündigten „Jahr der Pflege„. Zwar gab es Verbesserungen für Demenzkranke, die großen Baustellen wie der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff blieben unerledigt.
Pflege-Pläne im Koalitionsvertrag
Sowohl die CDU/CSU als auch die SPD hatten vor der Wahl für die Pflege deutliche Verbesserungen angekündigt. Davon ist erstaunlich viel in den Koalitionsvertrag eingeflossen. Bleibt abzuwarten, ob dieser auch so umgesetzt wird:
Folgend die wichtigsten Auszüge aus dem Koalitionsvertrag, welche die Pflege betreffen:
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und mehr Betreuungskräfte
„Wir wollen den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auf der Grundlage der Empfehlungen des Expertenbeirates in dieser Legislaturperiode so schnell wie möglich einführen. … Wir wollen die mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einhergehende Begutachtungssystematik auf ihre Umsetzbarkeit und Praktikabilität hin erproben und wissenschaftlich auswerten. Auf dieser Grundlage werden anschließend auch die leistungsrechtlichen Bestimmungen in dieser Legislaturperiode umgesetzt. …
Bis zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden wir zügig vor allem die schon bestehenden Betreuungsleistungen weiter ausbauen und auf alle Pflegebedürftigen ausdehnen. Bei einem Schlüssel von einer Betreuungskraft auf 20 Pflegebedürftige werden so zum Beispiel in stationären Einrichtungen insgesamt bis zu 45.000 Betreuungskräfte tätig sein. …
Stärkung der ambulanten Pflege
Zur Stärkung der ambulanten Pflege werden wir die Leistungen im ambulanten und stationären Bereich weiter einander angleichen. Weiterhin werden wir die Leistungen der Pflegeversicherung wie die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, die Tages- und Nachtpflege sowie die unterschiedlichen Betreuungsformen auch durch die Einführung von Budgets besser und flexibler aufeinander abstimmen. …
Wir prüfen die Schnittstellen zwischen SGB V und SGB XI im Hinblick auf die konsequente Umsetzung der Grundsätze ambulant vor stationär und Prävention vor Rehabilitation vor Pflege. Wir werden die Finanzierungsverantwortung dort verorten, wo der Nutzen entsteht, um Verschiebebahnhöfe zu beseitigen. Deshalb werden wir auch prüfen, ob die Pflegeversicherung sich an den Kosten der geriatrischen Rehabilitation beteiligen soll. …
Reform der Pflegeausbildung
Wir wollen die Pflegeausbildung reformieren, indem wir mit einem Pflegeberufegesetz ein einheitliches Berufsbild mit einer gemeinsamen Grundausbildung und einer darauf aufbauenden Spezialisierung für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege etablieren. Wir wollen die Ausbildungsangebote an staatlichen Berufsfachschulen stärken und die Ausbildung gerecht, einheitlich und gemeinsam finanzieren. Wir prüfen ein verbindliches Verfahren zur Refinanzierung der Ausbildungskosten, um die Kostenbeteiligung aller Einrichtungsträger zu gewährleisten. Der dualen Ausbildung mit Ausbildungsbetrieb und Schule wird zukünftig eine zentrale Bedeutung zukommen. …
Erhöhung Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozent
Der paritätische Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird spätestens zum 1.1.2015 um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Aus dieser Erhöhung stehen die Einnahmen von 0,2 Prozentpunkten zur Finanzierung der vereinbarten kurzfristigen Leistungsverbesserungen sowie der für 2015 gesetzlich vorgesehenen Dynamisierung der Leistungen zur Verfügung. Die Einnahmen aus der weiteren Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte werden zum Aufbau eines Pflegevorsorgefonds verwendet, der künftige Beitragssteigerungen abmildern soll. Dieser Fonds wird von der Bundesbank verwaltet. In einem zweiten Schritt wird mit der Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs der Beitrag um weitere 0,2 Prozentpunkte und damit insgesamt um 0,5 Prozentpunkte in dieser Legislaturperiode angehoben.“
„Bei einem Schlüssel von einer Betreuungskraft auf 20 Pflegebedürftige werden so zum Beispiel in …“
Was soll das denn???
Hallo CDU/CSU und SPD, wie wäre es wenn Ihr mit anpackt?