Kinder müssen auch ohne Kontakt für ihre Eltern zahlen
Karlsruhe. Erwachsene Kinder müssen auch dann für Heimkosten ihrer Eltern aufkommen, wenn sie seit Jahren keinen Kontakt mehr zueinander hatten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Die Richter gaben damit der Stadt Bremen recht. Die Stadt verlangt von einem Beamten die Zahlung von 9000 Euro Heimkosten für dessen vor zwei Jahren gestorbenen Vater.
Wohnen im Alter im abendblatt.de zum Thema „Kinder müssen auch ohne Kontakt für ihre Eltern zahlen“
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