Urteil Treppenlift-Finanzierung: Absetzbarkeit auch ohne Pflegestufe

Treppenlift: Kosten und Finanzierung

Ein Treppenlift kann zwischen 5.000 und 20.000 Euro kosten. Je nach Beschaffenheit der Treppe oder Art des Treppenliftes. Dies kann sich natürlich nicht jeder leisten. Umso wichtiger ist die Frage der Finanzierung. Hat ein Betroffener mindestens die Pflegestufe 1, kann der Kauf eines Treppenliftes mit bis zu 2.557 Euro bezuschusst werden – wenn Sie 10% der Kosten selbst übernehmen (dieser Eigenteil darf jedoch nicht 50% Ihres Bruttoeinkommens überschreiten). Ohne Pflegestufe bleibt nur die Möglichkeit der geförderten Finanzierung (mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber) oder durch Absetzung der Kosten bei der Steuer. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes hat diese Möglichkeit nun konkretisiert.

Erfolg im Streit um Treppenlift

Der Einbau eines Treppenlifts kann nur unter bestimmten Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Behinderte brauchen dabei kein Gutachten vom Medizi­nischen Dienst der Krankenkasse oder eine Pflegestufe, bevor sie einen Treppenlift in ihr Haus einbauen lassen. Die medizi­nische Notwendig­keit kann anders belegt werden. Das entschied der Bundes­finanzhof im Fall einer Frau, die Kosten von 18 000 Euro als außergewöhnliche Belastung absetzen will. Die Klägerin hat eine Bescheinigung vom Inter­nisten und Haus­arzt. Jetzt soll das Finanzge­richt Münster die medizi­nische Notwendig­keit über­prüfen und dafür Expertisen einholen, zum Beispiel ein Sach­verständigen­gut­achten. Die Fälle, in denen Steuerzahler besondere Nach­weise liefern müssen, sind nach Ansicht der Bundes­richter in der Ver­ordnung zur Einkommensteuer abschließend geregelt.

Mehr Informationen:
Ratgeber Treppenlift
Treppenlift-Preisvergleich

Bildquelle: Wikimedia Commons; Stannah Stairlift

Alexander Keller

Ehemaliger Chefredakteur vom Wohnen im Alter Magazin.

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