Neues Gesetz zu Familienpflegezeit: Mehr Zeit für die Pflege
Pflegeunterstützungsgeld ab 2015
Der Bundestag verabschiedete gestern ein neues Gesetz zur Familienpflegezeit, welches die Vereinbarung von Pflege und Berufstätigkeit erleichtern soll. Eine zweijährige Familienpflegezeit sowie eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen sollen das bestehende Gesetz verbessern. Für die zehntägige Auszeit, die Beschäftigte schon heute nehmen können, wenn sie Pflege organisieren müssen, erhalten Pflegende ab dem 01. Januar 2015 Lohnersatzleistung – das Pflegeunterstützungsgeld. Für längere Pflegezeiten gibt es kein Pflegeunterstützungsgeld, sondern nur einen zinslosen Kredit. Neben der bereits bestehenden Möglichkeit, für sechs Monate komplett aus dem Job auszusteigen, gibt es mit dem neuen Gesetz einen Rechtsanspruch auf 24 Monate Familienpflegezeit. Während dieser kann ein Beschäftigter seine Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren.
Familienpflegezeit seit 2012 ein Flop:
Die Möglichkeit der Familienpflegezeit gibt es bereits seit 2012. Die damalige Familienminsterin Schröder hatte das Gesetz umgesetzt. Die Familienpflegezeit erlaubt es Erwerbstätigen, ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre zu reduzieren, wobei die verbleibende Arbeitszeit mindestens 15 Stunden pro Woche betragen muss. Während der Familienpflegezeit wird das entfallende Gehalt in Höhe von 50 Prozent vom Arbeitgeber aufgestockt. Kleines Rechenbeispiel: Verringert der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit von 100 Prozent auf 50 Prozent, erhält er weiterhin 75 Prozent seines Lohns. Während der Familienpflegezeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer. Nach der vollständigen Rückkehr zur alten Arbeitszeit, wird den pflegenden Angehörigen solange weiterhin das reduzierte Gehalt gezahlt, bis der Vorschuss wieder ausgeglichen ist. Seit 2012 wurde die Familienpflegezeit nur 150 Mal beantragt. Anscheinend sind nur wenige Menschen oder Arbeitgeber bereit, die Pflegezeit unter den bestehenden Konditionen umzusetzen. Keine Wunder: Oft ist die Pflegebedürftigkeit mit hohen Kosten verbunden, so dass Angehörige ungern langfristig auf Gehalt verzichten können.
Kritik an der Familienpflegezeit
Der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit gilt aber nur in Unternehmen mit mindestens 25 Beschäftigten. Ursprünglich war eine Untergrenze von 15 Mitarbeitern vorgesehen, doch diese Marke wurde auf Druck aus der Wirtschaft in letzter Minute angehoben. Für diese Einschränkung gab es massive Kritik aus der Opposition. Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz beklagte, ein Viertel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werde so von der Familienpflegezeit ausgeschlossen.
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Eine Antwort
[…] Bundestag verabschiedete am 4. Dezember ein neues Gesetz zur Familienpflegezeit. Pflege und Beruf sollen besser vereinbar werden. Eine zweijährige Familienpflegezeit und eine […]