Pflegegrade ersetzen ab dem 1. Januar 2017 die bisherigen Pflegestufen
Pflegegradrechner auf Wohnen-im-Alter.de online
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) tritt am 1. Januar 2017 in Kraft und bringt
einige Änderungen mit sich. Die wichtigsten Informationen hat Wohnen im Alter
zusammengefasst und stellt online einen kostenlosen Pflegegradrechner zur
Verfügung.
Aufgrund des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ändert sich die Grundlage zur Berechnung der Pflegebedürftigkeit. Durch das neue Begutachtungssystem wird nicht mehr der zeitliche Aufwand zur Berechnung herangezogen, sondern der Grad der Selbständigkeit ermittelt. Berechnungsgrundlage sind verschieden Module mit unterschiedlichen Gewichtungen, deren Gesamtpunktzahl die Einstufung bestimmt. Hierfür hat Wohnen im Alter einen kostenlosen Rechner konzipiert, der den voraussichtlichen Pflegegrad berechnet.
In dem Ratgeber werden die wichtigsten Änderungen, das Prüfverfahren und die Ermittlung der Pflegegrade sowie die Leistungen der Pflegekassen aufgezeigt.
Der Ratgeber und der Pflegegrade-Rechner sind online zu finden unter
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