Besuchsregeln in Pflegeheimen ab 1. Oktober 2022
Die Corona-Verordnungen für Pflegeeinrichtungen sind seit dem 30. September 2022 außer Kraft getreten und werden seit dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 durch das „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ geregelt. Für Pflegeheime bedeutet dies neue Corona-Schutzmaßnahmen und Besuchsregeln.
Gerade jetzt zur Advents- und Weihnachtszeit, wo die Besucherzahl steigt, möchten wir Ihnen hier die wichtigsten Regeln und Tipps aufzeigen, um Ihrem Personal und Bewohner*innen Schutz vor Infektion zu bieten.
Bundesweite Regeln für Pflegeeinrichtungen ab dem 1. Oktober 2022
Maskenpflicht
In allen Einrichtungen der voll- und teilstationären Pflege (z.B. Altenheimen, Behindertenhilfeeinrichtungen) müssen sowohl die Besucher*innen als auch die Patient*innen und das Personal FFP2-Masken tragen.
Ausgenommen sind
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre,
- Personen mit gesundheitlichen Gründen, die keine Maske tragen können (ärztlicher Nachweis),
- Gehörlose/schwerhörige Personen sowie ihre Begleitpersonen und alle mit den Gehörlosen/Schwerhörigen kommunizierende Personen.
Testnachweispflicht
Arbeitnehmer*innen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten müssen einen Testnachweis mindestens dreimal pro Kalenderwoche vorlegen. Auch für Besucher*innen gilt eine Testnachweispflicht. Sie müssen bei Ankunft ein negatives Testergebnis vorweisen.
Für Besucher*innen, Patient*innen und Bewohner*innen von stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, ambulante Pflege und ambulante Dienste bleiben die Covid-19-Bürgertests kostenlos.
UNSER TIPP: Idealerweise stellen Sie als Pflegeeinrichtung den Besucher*innen eine Testmöglichkeit vor Ort bereit. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie als Einrichtung anbieten, dass ein Besuch vorab mit einer Bescheinigung bestätigt wird. Auf diese Weise kann der Test an einer Teststation für Angehörige kostenfrei durchgeführt werden.
Sonderleistungen
Voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen werden bei den oben genannten Maßnahmen unterstützt, wobei sie für diese eine beauftragte Person einsetzen müssen, welche sich bei der Pandemiebekämpfung, um die Koordinierung der Impfungen, der Testungen, der Hygieneanforderungen und der antiviralen Medikation kümmern. Je nach Einrichtungsgröße erhalten die beauftragten Personen monatliche Sonderleistungen für die Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. April 2023.
Bei Pflegeeinrichtungen mit
- Bis zu 40 Plätzen sind es 500 Euro,
- 41 bis zu 80 Plätzen bekommt man 750 Euro
- Mehr als 80 Plätzen 1.000 Euro.
Tipps für Pflegeeinrichtungen zum Thema Besucher*innen
Gerade für ältere und pflegebedürftige Menschen trägt eine soziale Teilhabe zu einem positiven Lebensgefühl bei. Vor allem zur Weihnachtszeit sind soziale Kontakte unerlässlich, weshalb Besuche in Pflegeheimen erhalten bleiben sollten.
Wir haben für Sie in folgenden 5 Tipps zusammengefasst, wie Sie Ihre Pflegeeinrichtung für Besucher*innen vorbereiten können und diese sowie sich und Ihre Bewohner*innen vor dem Coronavirus schützen.
1. Besuchskonzept transparent kommunizieren
Stellen Sie ein Besuchskonzept zusammen, welches die wichtigsten aktuellen und bundesweiten Corona-Regelungen wie Masken- und Testpflicht enthält, aber auch ihre hauseigenen Regeln beinhaltet. Z.B. ob sich Besuche anmelden müssen etc.
Informieren Sie Ihr Personal sowie die Bewohner*innen und Besucher*innen über das Konzept (z.B. via Webseite oder über soziale Netzwerke) und auch über mögliche Teststationen bei Ihnen oder in der Nähe Ihrer Einrichtung. Hier können Sie zudem die oben genannte Besuchsbescheinigung anhängen, welche Besucher*innen vorab ausfüllen können.
2. Rechtzeitig Weihnachtsfest planen
Wenn Sie in Ihrer Einrichtung eine Weihnachtsfeier planen, sollten Sie die Angehörigen rechtzeitig über den Ablauf und die Besuchstermine informieren. So können sich die Besucher*innen auf den Besuch vorbereiten und bspw. Covid-19-Tests vorab durchführen. Dies erspart Ihnen Zeit und Geld.
3. Umgang mit Weihnachtsgeschenken
Beim Thema Weihnachten ist es ebenfalls wichtig die Besucher*innen über den Umgang mit Weihnachtsgeschenken aufzuklären.
- Was darf geschenkt werden?
- Wo dürfen Geschenke überreicht werden – auf den Zimmern oder im Gesellschaftsraum?
- Darf Essen mitgebracht werden? usw.
Diese Informationen können Sie ebenfalls auf Ihrer Webseite oder via Ihren Social-Media-Profilen teilen.
4. AHA-L-Regeln beachten
Die Besuche von Angehörigen sind gerade zu dieser Zeit essenziell und können mit ein paar einfachen Schutzmaßnahmen sichergestellt werden. Neben Ihren Mitarbeitern und Bewohner*innen sollten auch die Besucher*innen auf die AHA-L-Regeln aufmerksam gemacht werden und diese stets beachten. Das heißt Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Masken tragen, regelmäßig Lüften und Testen.
Zudem könnten Sie in Ihrer Pflegeeinrichtung ein Corona-Kontakttagebuch führen, in dem sich vor allem Besucher*innen bei Ein- und Ausgang vermerken.
5. Alternative Besuchsmöglichkeiten schaffen
Sollte einmal ein Besuch unter „normalen“ Umständen nicht möglich sein, können Sie alternative Besuchsformen wie etwa einen „Fensterbesuch“ oder ein Treffen hinter Plexiglas bereitstellen. Zudem könnten Sie eine digitale Kommunikationsmöglichkeit in Form eines Videochats für Pflegeeinrichtungen und Ihre Bewohner*innen zur Weihnachtszeit anbieten.
Wenn Sie diese Corona-Regeln und Besuchertipps beachten, sind Sie gut gewappnet für die kommende Jahreszeit und schützen neben Ihrem Personal und den Bewohner*innen auch deren Angehörige und Besucher*innen.
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