GKV-Spitzenverband fördert neues Wohn-Pflegemodell Altenpflege 5.0
Das mehrfach ausgezeichnete Wohn- und Pflegekonzept „AltenPflege 5.0“ von SeniVita ist vom GKV-Spitzenverband für ein 10 Mio. Euro-Modellprogramm zur Weiterentwicklung neuer Wohnformen ausgewählt worden. AltenPflege 5.0 bringt deutliche Qualitätsverbesserungen für ältere Menschen als Alternative zur stationären Pflege im Heim. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wählte das SeniVita-Konzept aus über 200 Bewerbern und Projekten für ein Modellprogramm zur Weiterentwicklung neuer Wohnformen aus. Hintergrund ist das gesetzlich verankerte Förderprogramm zur Weiterentwicklung neuer Wohnformen, mit dessen Umsetzung der GKV-Spitzenverband beauftragt ist. Das Konzept Altenpflege 5.0 besteht aus drei Bausteinen, die individuell miteinander kombiniert werden: Seniorengerechtes Wohnen in der eigenen Mietwohnung sowie Tagesbetreuung und ambulante Pflege unter einem Dach. Es bietet pflegebedürftigen Menschen ein Plus an Wohnkomfort, Privatheit und Selbstbestimmung. AltenPflege 5.0 beinhaltet die Möglichkeit einer Rundumversorgung und ist auch bestens für Schwerstpflegebedürftige und Menschen mit Demenz geeignet. Durch die verbesserte Finanzierung von ambulanten und teilstationären Pflegeleistungen, vor allem durch die Pflegereform ab Januar 2015, bietet das neue Konzept nicht nur Qualitätsvorteile, sondern auch Preisvorteile für den Pflegekunden.
Förderung neuer Wohnformen
Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) vom 1.Januar 2013 wurden neue Möglichkeiten zur wissenschaftlich gestützten Weiterentwicklung und Förderung neuer Wohnformen geschaffen. Dabei sind insbesondere solche Konzepte einzubeziehen, die es alternativ zu stationären Einrichtungen ermöglichen, außerhalb der vollstationären Betreuung bewohnerorientiert individuelle Versorgung anzubieten, heißt es dazu im Gesetzestext (PNG: § 45f SGB XI: Weiterentwicklung neuer Wohnformen). Innovationspotenzial, Übertragbarkeit und Nachhaltigkeit als Kriterien: Interessierte Projektträger hatten ab Dezember 2013 die Möglichkeit, ihre Konzepte einzureichen und Förderanträge zu stellen. Mit Hilfe externer Sachverständiger wurden daraus die vielversprechendsten Konzepte ausgewählt. Kriterien dafür waren unter anderem das Innovationspotenzial der Konzepte, ihre Übertragbarkeit auf vergleichbare Nutzer bzw. Settings sowie ihre Nachhaltigkeit, also die Weiterführung nach der Modellförderung. Jetzt bekam SeniVita die Bestätigung, dass „AltenPflege 5.0“ diese Kriterien erfüllt und Teil des Förderprogramms wird, für das insgesamt 10 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Altenpflege 5.0 Einrichtungen:
Quelle:CareInvest
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