Advertorial: Pflegestärkungsgesetze – Verbesserungen für die Tages- und Nachtpflege

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit – neue Definition

Die Bundesregierung arbeitet aktuell an der Verbesserung der Pflegeversicherung. Dazu soll es nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit in Zukunft eine neue Definition des Begriffs der Pflegebedürftigkeit und eine Reform der Pflegestufen von den bisherigen drei Stufen auf fünf Pflegegrade geben. Um diese und weitere Änderungen, wie Leistungssteigerungen, zu finanzieren wird ab 1.1.2015 der Beitrag zur Pflegeversicherung stufenweise angehoben.

Tages- und Nachtpflege – was ändert sich?

Auch in der Tages- und Nachtpflege gibt es Veränderungen. Diese kann ab 2015 vollständig neben den Sach- und Geldleistungen aus der Pflegeversicherung genutzt werden. So kann zum Beispiel garantiert werden, dass Menschen mit Demenz besser betreut werden. Es werden unter anderen pflegebedingte Aufwendungen, Aufwendungen der sozialen Betreuung oder die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Bezug auf die Teilzeitpflege abhängig von der Pflegestufe finanziert.

Die Sätze der Tages- und Nachtpflege sehen ab 1.1.2015 wie folgt aus:

  • Pflegestufe I: 468,00 Euro / Monat
  • Pflegestufe II: 1.144,00 Euro / Monat
  • Pflegestufe III: 1.612,00 Euro / Monat

Die Tages- und Nachtpflege soll vor allem Pflegepersonen, die zu Hause ihre Angehörigen pflegen und betreuen, entlasten und ihnen Erholung gönnen. Dazu wird der Pflegebedürftige für eine begrenzte Zeit in einer Pflegeeinrichtung untergebracht. Weitere Informationen zur genauen Kostenübernahme der Tages- und Nachtpflege hat das 1A-Verbraucherportal zusammengestellt.

Zu möglichen Einrichtungen zur Tages- und Nachtpflege gehören zum Beispiel Pflegeheime. Diese müssen aber eine spezielle Zulassung haben, deshalb sind bei den Pflegekassen Listen erhältlich, die alle infrage kommenden Einrichtungen beinhalten. Nicht zu den Einrichtungen der Teilzeitpflege gehören Krankenhäuser und Einrichtungen der Behindertenhilfe, also Werkstätten für Behinderte oder Fördergruppen.

Gastautor

Dies ist ein Gastbeitrag und spiegelt nicht die Meinung der Redaktion oder von Wohnen-im-Alter.de wieder. Sie möchten einen Gast-Beitrag veröffentlichen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert