Pflegestärkungsgesetz verabschiedet: Demenzkranke Pflegebedürftige bessergestellt
Mehr Leistungen für Pflegebedürftige und Demenzkranke, das verspricht das neu verabschiedete Pflegestärkungsgesetz 2. Mit zwei Pflegestärkungsgesetzen will die Bundesregierung die Versorgung von Pflegebedürftigen besser unterstützen und Angehörige entlasten. Um dies möglich zu machen, sieht das erste Pflegestärkungsgesetz, das am 7. November 2014 angenommen wurde, eine Beitragserhöhung zur sozialen Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent (2,6 Prozent für Kinderlose) vor. Von den erhöhten Steuereinnahmen soll es mehr Leistungen für Pflegebedürftige geben sowie mehr Geld für Pflegepersonal in Pflegeheimen.
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
In einer zweiten Stufe der Pflegereform soll 2015 der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert werden. Pflegebedürftig sind zukünftig alle Menschen mit einer dauerhaft geistigen und/oder körperlichen Einschränkung, die auf Hilfe angewiesen sind. Auch Demenzkranke werden darin integriert und erhalten dann einen Anspruch auf mehr Leistungen. Um jeden betroffenen Menschen besser pflegen zu können, wird die Pflegeversicherung nach neuen Gesichtspunkten arbeiten und statt drei Pflegestufen fünf Pflegegrade einführen.
VDK forder weitere Nachbesserung
„Pflegebedürftige aufgrund von Demenz und deren pflegende Angehörige werden durch das Pflegestärkungsgesetz II endlich bessergestellt“, kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, den am heutigen Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf. Kritisch sieht der VdK, dass in einem künftigen Ausschuss zur Qualitätsberichterstattung in der Pflege die Vertreter der Pflegebedürftigen-Verbände wie der VdK kein Stimmrecht erhalten sollen. „Es ist höchst verwunderlich, wenn ausgerechnet die Vertreter der Betroffenen ausgeschlossen bleiben. Wir fordern, dass uns Minister Gröhe Stimmrecht gibt“, betont Mascher. Auch bei der Finanzierung gibt es laut dem VDK Mängel. Die 1,2 Milliarden Euro jährlich, die im so genannten Pflegevorsorgefonds geparkt werden, fehlen den Betroffenen. Außerdem droht eine Entwertung beim Pflegegeld und bei den Pflegesachleistungen: Im Gesetz fehlt eine automatische Anpassung an das Preis- und Einkommensniveau. Auch beim Thema Bestandsschutz muss nachgebessert werden. Für die bisherigen Einstufungen der Pflegebedürftigen soll es einen Bestandsschutz geben – jedoch nur bis 2019. Niemand solle nach den neuen Regeln in einen niedrigeren Pflegegrad eingestuft werden. Allerdings befürchtet der VdK einen ‚endlichen Bestandsschutz‘. Das heißt, dass bei einer neuen Begutachtung nach zwei bis drei Jahren der bisher zugesicherte Schutz verloren gehen kann.
Kritik vom Bundesverband privater Anbieter
Kritisiert wird das zweite Stärkungsgesetz auch von Anbieterseite. Diese bemängeln vor allem die drohende Absenkung von bis zu 300 Euro für die Bewohner von Pflegeheimen in den niedrigen Pflegegraden. Für die vielen tausend Mitglieder des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) ist das Gesetz eine aufwendige Herausforderung, die sie bewältigen werden, fast alle Regelungen und Verträge müssen neu verhandelt und geändert werden. Das Gesetz ist freilich nur die eine Hälfte der Medaille. Nach wie vor ungelöst ist das entscheidende Problem der wachsenden Personalnot in den Pflegediensten und Heimen; ein Problem, das von der Bundesregierung durch die beabsichtigte Ausbildungs-Generalisierung noch verschärft würde. Aufgegriffen hat die Bundesregierung allerdings die Forderung des bpa, ein Personalbemessungsverfahren, allerdings erst bis 2020, entwickeln zu lassen. Ein anderer Aspekt wird die Pflegeeinrichtungen, die Pflegekräfte und die Gewerkschaften hart treffen. Die Pflegesätze werden für das Jahr 2016 eingefroren, die Pflegeeinrichtungen dürfen weder über steigende Betriebskosten noch über beabsichtigte Gehaltssteigerungen für die Beschäftigten mit den Pflegekassen verhandeln. Eine Ohrfeige für die Träger und Beschäftigten.“
Wen wundert es noch,bei dieser reformwütigen Regierung bedeutet Reform doch immer
nur sozialer Abbau.