[Advertorial] Das Testament: Diese Punkte sollte man beachten

Ein Testament muss immer handschriftlich verfasst werden (Quelle: pixabay/fill)
Ein Testament muss immer handschriftlich verfasst werden (Quelle: pixabay/fill)

Ein Testament wird häufig auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Darunter versteht man eine einseitige Willenserklärung des Erblassers über ihr/sein Vermögen im Todesfall. Ein Testament bietet dem Erblasser zwei große Vorteile:

  • Erstens, kann man damit eine Vielzahl von Dingen regeln.
  • Und zweitens, kann der Erblasser weitgehend frei entscheiden, wer das Vermögen erben soll.

Auch lässt sich ein Testament dazu nutzen, den Erben bestimmte Pflichten aufzuerlegen. So kann zum Beispiel in einem letzten Willen ein Verkaufsverbot für eine Immobilie verhängt oder ein Verwandter zur Grabpflege verpflichtet werden. Der Freiheitsgrad bei der Erstellung eines Testaments ist sehr hoch. Nur darf der Inhalt des letzten Willens nicht unmöglich, sittenwidrig oder verboten sein.

Gibt es für den Erblasser die Möglichkeit einen Verwandten seinen Pflichtteil testamentarisch abzuerkennen?

Der wahrscheinlich wichtigste Inhalt eines Testaments ist die Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge. Mit einem letzten Willen kann der Erblasser auch juristischen Personen, wie beispielsweise Stiftungen oder wohltätige Vereinen, Vermögen zukommen lassen.

Die gesetzliche Erbfolge sieht vor, dass sogenannte „Abkömmlinge“ ein Anrecht auf einen Pflichtteil des Erbes haben. Unter Abkömmlingen sind die leiblichen oder adoptierten Kinder oder (sofern diese nicht mehr leben) die Enkel oder Urenkel zu verstehen. Außerdem sind Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner pflichtteilsberechtigt.

Eine vollständige Enterbung, also auch der Entzug des Pflichtteils, ist juristisch nahezu unmöglich. Dafür muss sich die pflichtteilsberechtigte Personen einer schweren Straftat gegen den Erblasser schuldig gemacht haben, wie beispielsweise durch einen Mordversuch. In der Praxis kommt ein derartiger Pflichtteilsentzug sehr selten vor.

Hinterlegung des Testaments

Häufig wird ein Testament zu Hause in der Schreibtischschublade hinterlegt. Das hat einerseits den Vorteil, dass das Dokument in der Regel rasch gefunden wird. Andererseits birgt die Verwahrung an einem derart leicht zugänglichen Ort die Gefahr, dass der Finder das Testament verschwinden lässt, sofern es für sie/ihn ungünstig ausfällt.

Vor diesem Hintergrund sollten vor allem Menschen, die befürchten, dass Angehörige ihr Testament stehlen könnten, ihren letzten Willen besser nicht in den eigenen vier Wänden aufbewahren. Die sicherste Variante ist die Hinterlegung des Testaments bei einem Notar oder einem Nachlassgericht. Wer das nicht möchte, sollte den letzten Willen in die Hände einer möglichst neutralen Person geben, die kein Interesse an einer Unterschlagung des Testaments hat.

Verfassen des Testaments

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, ein Testament zu verfassen. Entweder man erstellt es handschriftlich selbst oder man lässt es bei einem Notar beurkunden. Die Betonung bei der eigenen Erstellung des letzten Willens liegt auf „handschriftlich“. Ein Testament muss per Hand geschrieben sein, um im Zweifelsfall die Klärung der Echtheit durch einen Gutachter zu ermöglichen. Am Computer oder der Schreibmaschine geschriebene Testamente werden vor Gericht nicht anerkannt.

Wichtig ist ebenfalls, dass das Dokument eine Überschrift wie „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ trägt, aus dem klar hervorgeht, worum es sich handelt. Auch sollten im Testament Ort und Datum angegeben werden und selbstverständlich darf die Unterschrift des Verfassers nicht fehlen. Grundsätzlich sollte man darauf achten, dass die einzelnen Formulierungen im Testament möglichst klar und verständlich sind, um die Gefahr von Missverständnissen und daraus resultierende Erbstreitigkeiten zu minimieren.

Unterstützung bei der Erstellung des Testaments

Wer Hilfe bei der Erstellung eines Testaments benötigt, kann sich über Fachliteratur zum aktuellen Erbrecht informieren oder sich an einen Fachanwalt oder an einen Notar wenden. Der Vorteil einer Testamentsbeurkundung bei einem Notar ist, dass dabei das Testament auf rechtliche Zulässigkeit geprüft wird. Selbstverständlich ist die fachkundige Unterstützung bei der Testamentserstellung durch Anwälte und Notare nicht kostenlos. Wer wissen möchte, welche Kosten damit verbunden sind, sollte im Vorwege einen Kostenvoranschlag anfragen.

Wer Kosten sparen möchte, kann sich über die genannte Fachliteratur alle notwendigen Informationen verschaffen. Für wen der Gang zur nächsten Buchhandlung zu beschwerlich ist, findet vor allem im Shop von Haufe hilfreiche Bücher zu den Themen Erbrecht und Erben. Diese Fachliteratur beleuchtet zum Beispiel zentrale Themen wie die gesetzliche Erbschaftsfolge und berät welche gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen, um ein rechtssicheres Testament zu verfassen. Zahlreiche praxisbezogene Tipps helfen dabei die häufigsten Fehler in Testamenten zu vermeiden und das Erbe erfolgreich zu regeln.

Isabel Aigner

Leitung Online Marketing und Pressearbeit

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