Neue Reform für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)

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Es gibt eine neue Reform für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. In Zukunft soll der MDK von den Krankenkassen getrennt und die Abrechnungen von Krankenhäusern transparenter werden. Dadurch sollen die Abrechnungen einheitlicher werden.  

Bisher ist der Medizinische Dienst organisatorisch den Krankenkassen zugeordnet. Sie haben mehrere Funktionen, unter anderem begutachten sie die Pflegebedürftigen und entscheiden darüber, welchen Pflegegrad ein Pflegebedürftiger erhält und somit auch welche Leistungen ihm aus der Pflegeversicherung zustehen. Gerade deswegen, sehen viele der Ablösung von der gesetzlichen Krankenversicherung positiv entgegen, da oft nicht im Sinne des Pflegebedürftigen entschieden und viele Leistungen abgelehnt würden. 

Künftig soll der Verwaltungsrat stärker von Vertreterinnen und Vertretern der Pflegebedürftigen und Patienten besetzt sein. Außerdem sollen Krankenhausabrechnungen stärker und häufiger überprüft werden. 

Die Krankenversicherungn kritisieren die geplante Reform stark, denn sie haben dadurch nicht nur keine Kontrolle beim MDK sondern die befürchten ebenfalls steigende Kosten durch die Überprüfung fehlerhafter Krankenhausabrechnungen. 

Das Gesetz für die Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) soll bereits am 01. Januar 2020 in Kraft treten und bedarf laut Gesundheitsministerium keiner Zustimmung des Bundesrates. 

 

Vanessa Graziano

Redakteurin bei wohnen-im-alter.de

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