Advertorial: Der Umzug in ein Pflegeheim

Ein Umzug ins Pflegeheim stellt nicht nur die bedürftige Person, sondern auch ihre Familienmitglieder und nahstehenden Freunde vor Herausforderungen, denn bei einem solchen Wohnungswechsel gibt es viel zu beachten.

Um den Umzug ins Pflegeheim zu erleichtern, bieten viele Städte inzwischen Extradienste an. So findet man im Internet beispielsweise einige Services, wenn pflegebedürfte Menschen durch einen Umzug als neue Heimat wählen. Bevor man aber die schwerwiegende Entscheidung fällt, müssen viele Fragen beantwortet werden.

  • Ist der Umzug ins Heim wirklich notwendig?
  • Wer entscheidet darüber?
  • Welche Unterlagen sind nötig?
  • Wer kann behilflich sein?
  • Wie wird der Aufenthalt und die Rundum-Versorgung finanziert?
  • Ab wann gilt eine Person als pflegebedürftig?
  • Was sind die Nachteile gegenüber einer häuslichen Pflege?

Gesetzliche Vorgaben

Als pflegebedürftig gelten Personen, die täglich mehr als 90 Minuten auf die Hilfe von Mitmenschen angewiesen sind. Über die Hälfte dieser Zeit muss dabei zur Beihilfe bei grundsätzlichen Aktivitäten wie der Körperhygiene und Nahrungsaufnahme dienen. Ist dies der Fall, können Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Dafür sollte man bei der entsprechenden Pflegekasse einen Antrag stellen. Im Anschluss wird geprüft, ob es sich nach Gesetzesvorlage tatsächlich um ein Pflegefall handelt.

Sobald der Antrag bestätigt wird, kann die betroffene Person selbst entscheiden, ob und wann sie in ein Pflegeheim einziehen möchte – natürlich nur solange für sie kein gesetzlicher Vormund verantwortlich ist. Angehörige oder Ärzte haben keinen Einfluss auf diesen Entschluss. Fremdbestimmte Einweisungen sind untersagt, das heißt im Klartext: es ist gesetzeswidrig, eine Person dazu zu zwingen, einen Pflegeheimplatz anzunehmen. Solange kein Amtsgericht den Umzug anordnet, kann diesen also jeder verweigern. Aber auch gegen eine gesetzliche Anweisung kann jederzeit Widerspruch eingelegt werden.

Finanzierung

Wenn man vom Sozialamt unterstützt wird, muss dieses erst mal eine entsprechende Kostenübernahme bestätigen. Allerdings wird sowohl von den Ämtern als auch den Pflegekassen die häusliche Betreuung gegenüber der stationären Pflege stets bevorzugt, da diese eher den Wünschen der Betroffenen entspricht. Die Finanzierung des Pflegeheimplatzes seitens der Kassen ist von der jeweiligen Pflegestufe des Bedürftigen abhängig. Der Betrag beinhaltet jedoch nicht alle Kosten. Der Rest muss entweder von der betroffenen Person selbst, ihren Angehörigen oder aber vom zuständigen Sozialamt übernommen werden.

Ist ein Umzug geplant, sollte der Vermieter im Vorhinein den Kündigungstermin der alten Wohnung bestätigen, damit der Vertrag mit dem Pflegeheim problemlos abgeschlossen werden kann.

Gastautor

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