Neue Förderung soll Gründung von Senioren-WGs erleichtern

Senioren-WGs und Hausgemeinschaften liegen im Trend. Immer mehr Pflegebedürftige interessieren sich für dieses Wohnmodell. Für viele Senioren ist es undenkbar, in eine stationäre Einrichtung zu ziehen. Aus diesem Grund nehmen Hausgemeinschaften, auch Senioren WG (Wohngemeinschaft) genannt, immer mehr zu. Auch der Gesundheitsminister Bahr hat die Kosten-Vorteile dieser individuellen Wohnformen für das Gesundheitssystem erkannt. Die Gründung von Pflege-Wohngemeinschaften soll gefördert werden. Gedacht ist eine Anschubfinanzierung von 2500 Euro pro Bewohner. Auch soll die Beschäftigung einer ambulanten Pflege gefördert werden. Für seinen Vorschlag bekam Bahr überwiegend Kritik. Zum einen wurde die Förderung als zu gering kritisiert, zum anderen sorgen sich viele um die Qualität der Pflege in Senioren WGs. So gäbe es Fälle in denen Pflegebedürftige in Senioren-WGs abkassiert, aber nur unzureichend gepflegt werden.

Was sind Senioren WGs?
Senioren WGs sind nicht mit Studenten-WG’s zu vergleichen. Im Gegensatz zur jungen Generation legen Senioren mehr Wert auf Privatsphäre und ihre eigenen vier Wände. Häufig teilen sie sich nur Aufenthalts- oder Gemeinschaftsräume, nicht aber Küche und Bad. Daher entfällt auch die gemeinsame Haushaltsführung. Auch die Pflege bei einer möglichen Erkrankung wird meist durch ambulante Dienste als durch Hausgenossen geleistet. Wer allerdings bereits zu Beginn Rechte und Pflichten schriftlich festlegt, kann als Alleinstehender in einer WG-Gemeinschaft sogar einen Familienersatz finden. Dennoch ist es wichtig die Kosten vor dem Einzug genau zu überprüfen. Manchmal kann ambulante Pflege zu Hause im Krankheitsfall sogar teurer werden als ein Umzug in ein Pflegeheim. Zudem können Konflikte mit dem Heimgesetz entstehen, wenn die WG sich in ihrem Angebot nicht deutlich genug von einem Pflegeheim abhebt. So wurden schon einige WGs geschlossen, da diese unter das Heimgesetz fielen.
Den Trend zu nachbarschaftlichen Wohnformen bestätigt auch das Forum für Gemeinschaftliches Wohnen. Dieses legte vor kurzem eine Untersuchung vor, laut der sich im Jahr 1999 rund 2000 Menschen über seniorengerechte Wohnformen beraten ließen. Nur sechs Jahre später waren es bereits mehr als 10 000 Anfragen pro Jahr. Interessenten stehen dabei zahlreiche Varianten zur Auswahl. So nennt eine Studie des Kuratoriums für Altershilfe rund 200 Wohnprojekte in Deutschland. Da diese allerdings häufig privat initiiert werden, liegt die Anzahl der Angebote wohl noch deutlich höher. Je nach Projekt gibt es auch spezielle Angebote für generationsübergreifendes Wohnen, für Singles, Tierhalter oder mit Barriere freiem Wohnraum.

Update Oktober 2013: Pflege WGs werden gefördert

Mit dem Pflegeneuausrichtungs-Gesetz wurde auch die Förderung von Pflege-Wohngemeinschaften beschlossen. Reine Senioren WGs ohne Pflege werden nicht gefördert. Folgend die wichtigsten Informationen zur Förderung: Pflegebedürftige, die Pflegegeld und/oder Pflegesachleistungen beziehen und die mit anderen Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung leben, in der sie ambulant pflegerisch versorgt werden, erhalten zusätzlich zu den sonstigen Leistungen auf Antrag eine Pauschale in Höhe von monatlich 200 Euro. Voraussetzung hierfür ist, dass regelmäßig mindestens drei Pflegebedürftige zusammen wohnen, dass die Wohngemeinschaft den Zweck verfolgt, gemeinschaftlich eine pflegerische Versorgung für die Wohngruppe zu organisieren, und dass die Pflegebedürftigen unabhängig darüber entscheiden können, welche Pflege- und Betreuungsleistungen für die Bewohner erbracht werden sollen und welche Anbieter dafür ausgewählt werden.

Darüber hinaus können Pflegebedürftige, die eine neue Pflege-WG gründen wollen, deren Mitglieder ab Einzug Anspruch auf den monatlichen Zuschlag von 200 Euro haben, eine Anschubfinanzierung zur altersgerechten oder barrierefreien Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung erhalten – zusätzlich zu den Zuschüssen für Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfelds –: Jeder Pflegebedürftige, der sich an der Gründung beteiligt, kann bei seiner Pflegekasse einmalig eine Förderung von bis zu 2.500 Euro beantragen. Die Gesamtförderung je Wohngemeinschaft ist allerdings auf 10.000 Euro begrenzt.

Alexander Keller

Ehemaliger Chefredakteur vom Wohnen im Alter Magazin.

3 Antworten

  1. Steffen sagt:

    Sie verallgemeinern hier unrechterweise ihre Erlebnisse bzgl. einer einzigen Senioren-WG. Wahrscheinlich handelt es sich bei ihnen um eine ehemalige unliebsame Mitarbeiterin welche keinen Bock zu arbeiten hat und im Nachhinein ihren Arbeitgeber als Schuldigen sucht um ihren Frust abzubauen. Einen solchen schwachsinnigen Babberschmatz welchen sie hier verfasst haben, habe ich mein Lebtag noch nicht gelesen. Das haut dem Fass den Boden raus.

  2. Alia sagt:

    Es ist höchste Zeit, die Rahmen-Bedingungen dieser sog. Senioren-WGs durch Aufsichtsbehörden zu überprüfen. Meine Innenansicht einer solchen Senioren-WG ergab folgendes: Es ist nur eine einzige Pflegehilfskraft vorhanden (über 24 Std. im Wechsel). Zur Medikamentengabe huscht jeweils eine Person herein und ist nach 5-10 Minuten wieder weg. Die sog. „Alten“ erhalten kaum bis keine Mobilibierung. Daher sitzen sie stundenlang dösend in einem Sessel, vor der Glotze oder liegen den ganzen Tag depressiv im Bett herum. Agre3ssisonen und auch weinen werden verboten.
    Die Pflegehilfskräfte – je einzeln – kochen in der Nacht, waschen Wäsche, bereiten am Tag die jeweiligen Essen weiter vor, wer noch gehen kann, darf zur Toilette, wer hierzu Hilfe bräuchte, wird (auch gegen den Willen) in Windeln gesteckt. Dort wird auch mal geschrieen: ich will hier raus. Doch wer hier reinkommt, kommt – ohne Angehörige – nicht mehr raus. In dieser Senioren-WG sehen die Bewohner keinen Himmel mehr, es gibt keinen Balkon. Keine Spazierfahrt im Rollstuhl. Die Hilfskräfte, die eigentlich vor allem den Haushalt werfen, die Leute anziehen, waschen, zu Tische bringen und wieder ins Bett, haben gar keine Zeit, sich den Bewohnern „pflegerisch“ zuzuwenden.
    Ein Anruf bei der Heimaufsicht ergab, dass sie keinen Zutritt zu diesen Einrichtungen haben, weil diese wie eine „private Wohnung“ (das sie ja auch sind) behandelt werden. Die Bewohner haben ihre Zimmer gemietet, der Hauptmieter, ein ambulanter Pfelgedienst, darf jede Kontrolle dieser WGs verwehren, da er niemanden in seine sog. Privaträume zur Kontrolle reinlassen muss.
    Es gäbe noch viel zu berichten.
    Dieses Modell wäre brauchbar, wenn hier in Berlin – wie in anderen Bundesländern – die Anwesenheit einer ausgebildeten Fachkraft und auch einer extra Haushaltshilfe zur Pflicht gemacht werden würde.
    So sind Senioren-WGs mit reduziertester Personaldecke und weitgehendem Verzicht auf eine mobilisierende Pflege ein „Goldesel“ für die Betreiber. Es muss nicht darauf hingewiesen werden, dass die Beschäftigten überbelastet sind und zum Schweigen verpflichtet wurden.
    Zum derzeitigen Zeitpunkt ist es nicht ratsam, Angehörige in eine solche Einrichtung zu geben. Denn sie sind ja keine Pflegeeinrichtungen. Sie kosten dennoch ca 2.000 Euro monatlich. Jedenfalls sollte Interessenten an dieser Wohnform eine Woche lang „mitleben“, bevor sie eine solche Einrichtung in Anspruch nehmen.
    Eine Diskussion hierüber ist extrem notwendig, denn dies ist ein „falscher Weg“, der so viele Türchen auflässt, dass ohne Qualitätskontrollen möglichst viel Geld abzuzocken ist.
    Alia

  3. Maurice sagt:

    Netter Post. Kann nicht schaden, sich mit dem Thema genauer zu befassen. Werde bestimmt auch die nächsten Posts im Auge behalten.

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