ARD-Bericht: Der Kampf um die Pflegestufe

Über das Wohl von Pflegebedürftigen entscheidet ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Dieses Gutachten legt fest, ob die Person in eine Pflegestufe eingestuft wird oder nicht. Allerdings stehen die Gutachter in massiver Kritik, denn viele Gutachten sollen falsch sein und werden den Pflegebedürftigen zum Verhängnis. Mit zum Teil absurden Begründungen bringen die Gutachter Versicherte um ihre Ansprüche, das zeigt jetzt ein Bericht der ARD.

Falsche Gutachten des MDK

Viele Gutachten des MDK sind falsch. Das Team von „Report Mainz“ berichtet jetzt in der ARD-Sendung „Exclusiv im Ersten: Im Zweifel gegen den Patienten? Der Kampf um die Pflegestufe“ über die falsche Einstufung von Pflegebedürftigen in das Pflegestufensystem. Pflegebedürftige werden nicht oder in eine falsche Pflegestufe eingeteilt. Außerdem werden Kranke oftmals zu früh wieder als arbeitsfähig eingestuft. Pflegeexpertin Karin Svete schätzt rund 70 Prozent der Gutachten als falsch ein. Somit erhalten die Versicherten nicht den entsprechenden Hilfebedarf. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stehen dann oftmals vor einem Problem. Sie sind ohne ausreichend Hilfe und in finanzieller Not, wenn die Pflegekasse das Geld verwehrt.

Unabhängigkeit der MDKs nicht gewährt

Der Einfluss der Krankenkassen auf die MDKs sei relativ hoch berichtet das Team von Report Mainz. Viele ehemalige oder gegenwärtige hauptamtliche Kassenmitarbeiter der gesetzlichen Krankenkassen sitzen derzeit in den Verwaltungsräten der MDKs. Somit ist die notwendige und gewollte Unabhängigkeit der MDKs zur Begutachtung von Patienten nicht gewährt. Die Krankenkassen sparen an jeder Ablehnung Geld.

Das können Pflegebedürftige und ihre Angehörige tun

Das falsche Gutachten kann durch den Betroffenen selbst verhindert werden. Nach Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse kommt innerhalb von fünf Wochen ein Mitarbeiter des MDK zu den Pflegebedürftigen zu Besuch. Dieser erstellt ein Gutachten über den Pflegebedarf. Der Gutachter beurteilt ob der Betroffene im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes pflegebedürftig ist. Dazu fragt er nach etwaigen Krankheiten oder Vorerkrankungen und inwieweit der zu Begutachtende selbstständig lebt. Darauf sollten die Pflegebedürftigen vorbereitet sein. Der MDK gibt auf seiner Homepage Tipps, um eine zu niedrige Einstufung zu verhindern. Vorbereitungen können getroffen werden, indem Medikamente des täglichen Gebrauchs und Hilfsmittel bereitgestellt werden. Vorhandene Arzt- und Krankenhausentlassungsberichte sollten griffbereit sein. Es ist besser, wenn die Pflegenden beim Besuch des Gutachters anwesend sind. Bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst ist die Pflegedokumentation vorzulegen. Es ist sinnvoll in den Tagen oder Wochen vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch zu erstellen. Hier wird festgelegt, wo der Gepflegte Hilfe benötigt und in welchem Umfang.

Pflegestufen-Widerspruch einlegen

Wenn der MDK seinen Bericht abgibt und die Pflegekasse eine Pflegestufe erteilt wird, ist diese noch lange nicht gültig. Nach Zugang des Bescheids durch die Pflegekasse, haben die Antragsteller vier Wochen Zeit, diesem zu widersprechen. Sollten Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse unzufrieden sein, sollten Sie so schnell wie möglich Widerspruch einlegen. Der Widerspruch erfolgt durch ein formloses Schreiben an die Pflegekasse. In dieser wird der Widerspruch mitgeteilt und angekündigt, dass eine Begründung nachgereicht wird. Im Durchschnitt ist jeder zweite Widerspruch erfolgreich. Tips zum Pflegestufen-Widerspruch

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in Planung

Aktuell wird die Pflegestufe anhand des notwendigen Zeitaufwandes für die Pflege ermittelt. Dies soll sich künftig ändern. Laut Bundesgesundheitsministerium soll bis Mitte 2017 ein Punktesystem eingeführt werden, um die Einschränkung der Selbstständigkeit eines Pflegebedürftigen zu messen. Dies erleichtert zukünftig die Eingruppierung in eine Pflegestufe.

Fernsehbericht vom ARD:

https://www.youtube.com/watch?v=P79rVmCT880

 

Mehr Informationen:

Pflegegeld richtig beantragen

Tipps vom MdK

Pflegetagebuch Anleitung

 

Vanessa Graziano

Redakteurin bei wohnen-im-alter.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert