Endlich rechtlicher Schutz: Altenpfleger dürfen Misstände anzeigen!

Heute hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Endlich werden in Deutschland Arbeitnehmer geschützt, die kriminelle Zustände am Arbeitsplatz anzeigen. So genannte „Whisteblower“ konnten bisher in Deutschland rechtmäßig fristlos gekündigt werden. Deutschland wurde zu 10.000 Euro Schadensersatz verurteilt,  hat drei Monate Zeit, um Einspruch einzulegen und in die nächste Instanz zu gehen. Im konkreten Fall hatte eine Altenpflegerin im Jahre 2004 Anzeige gegen den Betreiber eines Seniorenheims in Berlin  Vivantes, wegen Unterversorgung der Heimbewohner und schlechter hygienischer Zustände gestellt. Aufgrund von zu wenig Personal erhielten Heimbewohner  zu wenig zu trinken, wurden fixiert und lagen mehrere Stunden in Urin und Kot. Die Altenpflegerin hatte die Misstande mehrmals bei dem Betreiber angeprangert.  Dieser ignorierte die Misstände und hielt die Pflegefachkräfte sogar an, nicht erbrachte Leistungen zu dokumentieren.

Im Jahre 2005 kündigte der Pflegeheim-Betreiber der Altenpflegerin aufgrund von zu vielen Krankheits-Tagen, ohne jedoch von der Anzeige zu wissen. Erst als Vivantes von der Anzeige erfuhr, kündigte sie diese fristlos. Über mehrere Instanzen kämpfte die Altenpflegerin für ihr Recht. Zuerst erhielt sie vor dem Arbeitsgericht Berlin Recht. In den nächsten Instanzen wurde jedoch dem Betreiber Recht zugesprochen. Die Altenpflegerin hätte sich nicht „loyal“ gegenüber ihrem Arbeitgeber verhalten. Das BGH wies die Klage ohne nähere Begründung ab.

Für ihrer Zivilcourage erhielt die Altenpflegerin 2007 den „Whistleblower-Preis“, der von der Vereinigung Deutscher Wissenschaft verliehen wird. Es bleibt zu hoffen, dass jetzt nach dem Urteil des europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, mehr Pflegefachkräfte sich trauen, Misstände anzuzeigen. Wenn nur genügend Fälle öffentlich werden, wird die Politik dazu gezwungen sein, gegen den Pflegenotstand vorzugehen!

Alexander Keller

Ehemaliger Chefredakteur vom Wohnen im Alter Magazin.

Eine Antwort

  1. Silvia Thabor sagt:

    Ich möchte Frau Heinisch meinen großen Respekt für ihren Mut und Stärke aussprechen. So wie sie gibt es viel zu wenig starke Persönlichkeiten, die für eine Veränderung persönliche und sogar existentielle Nachteile in Kauf nehmen. Es tut mir sehr leid, dass sie krank geworden ist. Ich wünsche ihr nach diesem langen Leidensweg einen positiven Ausgang für ihr weiteres Leben.

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