Kodex für Pflegeunternehmer/innen im DBfK

DbfKDer Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat eine Expertengruppe aus Pflegeunternehmerinnen und – Unternehmern berufen, die in einem Kodex Maßstäbe für die Pflege festlegte. Dieser Kodex wurde inzwischen veröffentlicht.

Der Kodex soll in sechs Artikeln neben der Unternehmensführung, der Fairness gegenüber Vertragspartnern und dem Umgang mit Mitarbeitern auch die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und den zu Pflegenden thematisieren. Zusätzlich sind alle Mitglieder des DBfK auch dem ICN-Ethikkodex für Pflegende verpflichtet, der vom Weltverband der Pflegeberufe (ICN) beschlossen wurde.   In dem neuen Kodex verpflichten sich die Pflegeunternehmer und – Unternehmerinnen unter anderem dazu…

  • Artikel 1 …durch ihr betriebswirtschaftliches Denken und Handeln die Kontinuität ihres Pflegeunternehmens zu sichern. Außerdem versprechen Sie sich für ein mitarbeiterfreundliches Umfeld und gerechte Vergütung einzusetzen. Dies geschieht beispielsweise, indem Präventionsmaßnahmen gegen Überlastung durchgeführt werden.
  • Artikel 2…. sich ihre Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft bewusst zu machen. Dazu gehören neben der Bildung und Förderung sozialer Netzwerke, die Ausbildung junger Menschen und das Eintreten für die Wertschätzung der Pflegenden innerhalb der Gesellschaft.
  • Artikel 3 … die Mitarbeiter durch Wertschätzung und klare Kommunikation zu unterstützen. Außerdem verpflichten sich die Mitglieder des DBfK Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit durchzuführen. Dies beinhaltet unter anderem eine klare und verlässliche Dienst- und Urlaubsplanung.
  • Artikel 4… jeden Menschen als Individuum in seiner Lebenssituation zu pflegen und zu begleiten. Demgemäß werden religiöse Ansichten respektiert, persönliche Daten sensibel behandelt und die Privatsphäre geachtet.
  • Artikel 5… partnerschaftlich, respektvoll und offen mit Vertrags- und Kooperationspartnern umzugehen. Somit ist vertragskonformes, faires Verhalten Ehrensache für die Mitglieder der DBfK.
  • Artikel 6… den Verband und dessen Grundsätze sowie  Ziele zu unterstützen. Dies beinhaltet beispielsweise auch die Förderung ehrenamtlichen Engagements innerhalb des Verbandes.

Gastautor

Dies ist ein Gastbeitrag und spiegelt nicht die Meinung der Redaktion oder von Wohnen-im-Alter.de wieder. Sie möchten einen Gast-Beitrag veröffentlichen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert