Gesetzentwurf zur Pflegereform in Planung

In den kommenden Wochen soll endlich der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Herbst angekündigte Gesetzentwurf zur Pflegereform vorgelegt werden. Laut einem Sprecher des Gesundheitsministeriums sei geplant, die Reform noch in dieser Legislaturperiode in den Bundestag einzubringen, „Dazu wird sich der Bundesminister in Kürze mit den Regierungsfraktionen beraten.“

Ob die neue Pflegereform tatsächlich bis zur Bundestagswahl am 26. September 2021 veröffentlicht und umgesetzt wird ist fraglich. Die im Herbst vorgestellten Eckpunkte werden momentan noch überarbeitet. 

Gesetzentwurf zur Pflegereform in Planung | Quelle: Cottonbro – Pexels

Inhalt des Gesetzentwurfs

Auf Bund, Länder und die Pflegeversicherung kommen Milliardenausgaben zu, denn der neue Gesetzentwurf verspricht die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen zu sinken. Hierfür war bisher geplant, den Heimbewohnern ihren Eigenanteil an Pflegekosten auf 700€ im Monat zu begrenzen, sowie ihre dafür vorgesehene Zahlungsdauer auf drei Jahre festzulegen. Das entspricht einer Summe von 25.200€.

Diese Entlastung soll nun aber gestaffelt werden:

  • Nach 12 Monaten im Pflegeheim sinken die Eigenanteile um 25%
  • Nach 1 Jahr um 50%
  • Nach über 36 Monaten um 75%

Auch sollen die Länder bei den Ausgaben für Bau und Modernisierung von Pflegeheimen mehr Verantwortung übernehmen und zukünftig jedem vollstationär versorgten Pflegebedürftigen einen monatlichen Zuschuss von 100€ zu den Investitionskosten zahlen. Zudem sei die Sicherstellung der tariflichen Bezahlung von Pflegekräften und eine Erhöhung der Leistungen für die Pflege zu Hause geplant.

Durch diese und weitere Reformpläne steigen die Mehrausgaben der Pflegeversicherung laut Entwurf jährlich auf 6,3 Milliarden Euro. Davon sind allein 2,5 Milliarden Euro für das Vorhaben, die Pflegeheimbewohner zu entlasten, vorgesehen. Auch für die Bundesländer sei geplant, sich mit rund einer Milliarde Euro an den Investitionskosten in den Pflegeheimen zu beteiligen. Bei der Gegenfinanzierung soll der Bundeshaushalt mit einem Steuerzuschuss von mehr als fünf Milliarden Euro pro Jahr hinzugezogen werden.

Skepsis

Dem Gesundheitsminister wird seitens der Politik und der Pflegebranche eine stockende Umsetzung vorgeworfen. Obwohl der Gesetzentwurf laut Spahn seit Anfang März „im Grunde fertig“ sei, sind konkrete Finanzierungsfragen noch offen. Grundsätzliche Bedenken, dass immer mehr Steuergeld in die Sozialversicherungen fließt, sind ebenfalls noch ungeklärt.

Spahn ist nicht über Ankündigungen hinausgekommen. Er hat es noch nicht geschafft, uns ein schlüssiges Finanzierungskonzept vorzulegen. Ohne wird es keine Reform geben können.“

Bärbel Bass, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende

Auch Sylvia Bühler, Bundesvorstands-Mitglied der Gewerkschaft ver.di, bemängelte das stockende Vorgehen der Reformplanung: „Dem Pflegenotstand kann man nicht durch Ankündigungen begegnen (…) im Alltag der professionell Pflegenden hat sich nichts spürbar verbessert (…)“.

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